Artikel 1 VO (EU) 2015/531
Gegenstand
In der vorliegenden Verordnung wird Folgendes bestimmt:
- a)
- die Vorhabenarten, die für eine Unterstützung aus dem EMFF in Frage kommen, um Hygiene-, Gesundheits-, Sicherheits- und Arbeitsbedingungen für Fischer zu verbessern;
- b)
- die Kosten, die für eine Unterstützung aus dem EMFF in Frage kommen, um zum Schutz und zur Wiederherstellung von Meeresbiodiversität und von Meeresökosystemen und zu Ausgleichsregelungen im Rahmen nachhaltiger Fangtätigkeiten beizutragen;
- c)
- die Kosten, die für eine Unterstützung aus dem EMFF in Frage kommen, um die Energieeffizienz von Fischereifahrzeugen zu verbessern und die Folgen des Klimawandels einzudämmen.
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