Artikel 5 VO (EU) 2015/531

Förderfähige Vorhaben in Bezug auf die Hygiene

Bei Vorhaben oder der Bereitstellung von Ausrüstungen zur Verbesserung der Hygienebedingungen für Fischer auf Fischereifahrzeugen im Einklang mit Artikel 32 der Verordnung (EU) Nr. 508/2014 kommen der Erwerb und gegebenenfalls die Anbringung der folgenden Gegenstände für eine Unterstützung in Frage:

a)
sanitäre Einrichtungen, wie Toilette und Waschgelegenheiten;
b)
Küchen und Ausrüstung für die Lagerung von Lebensmittelvorräten;
c)
Wasseraufbereitungsanlagen für Trinkwasser;
d)
Reinigungsgeräte zur Aufrechterhaltung der Hygienebedingungen an Bord;
e)
Leitlinien und Handbücher zur Verbesserung der Hygiene an Bord, einschließlich Softwareinstrumente.

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