Artikel 6 VO (EU) 2015/531
Förderfähige Vorhaben in Bezug auf die Arbeitsbedingungen
Bei Vorhaben oder der Bereitstellung von Ausrüstungen zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen für Fischer auf Fischereifahrzeugen im Einklang mit Artikel 32 der Verordnung (EU) Nr. 508/2014 kommen der Erwerb und gegebenenfalls die Anbringung der folgenden Gegenstände für eine Unterstützung in Frage:
- a)
- Relings und Geländer an Deck;
- b)
- Schutzdeckstrukturen und Modernisierung von Kajüten zwecks Schutz vor ungünstigen Witterungsverhältnissen;
- c)
- Gegenstände im Hinblick auf die Verbesserung der Kajütensicherheit und auf die Bereitstellung von Gemeinschaftsbereichen für die Besatzung;
- d)
- Ausrüstung zur Vermeidung des Hebens schwerer Lasten von Hand, ausgenommen Maschinen, die direkt mit Fischfangtätigkeiten zusammenhängen, z. B. Winden;
- e)
- rutschhemmende Farbe und rutschhemmende Gummimatten;
- f)
- Schall-, Wärme- oder Kältedämmung und Ausrüstung zur Verbesserung der Belüftung;
- g)
- Arbeitskleidung und Sicherheitsausrüstung wie wasserdichte Sicherheitsschuhe, Augen- und Atemschutz, Schutzhandschuhe und -helme oder Schutzausrüstungen gegen Stürze;
- h)
- Notfall- und Sicherheitswarnzeichen;
- i)
- Risikoanalyse und -bewertungen zur Ermittlung der Risiken für Fischer sowohl im Hafen als auch auf See, um Maßnahmen zur Vermeidung oder Senkung der Risiken zu ergreifen;
- j)
- Leitlinien und Handbücher zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen an Bord.
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