Artikel 7 VO (EU) 2015/531

Förderfähige Kosten für die von Fischern durchgeführte Säuberung von Abfällen

Bei Vorhaben, die die von Fischern durchgeführte Säuberung der Meere von Abfällen aus Artikel 40 Absatz 1 Buchstabe a der Verordnung (EU) Nr. 508/2014 betreffen, kommen die Kosten der folgenden Maßnahmen für eine Unterstützung in Frage:

a)
Einsammeln von verlorenem Fanggerät aus dem Meer, insbesondere zum Vorgehen gegen Geisternetze;
b)
Erwerb und gegebenenfalls Anbringung von Ausrüstungen an Bord für das Einsammeln und die Lagerung von Müll;
c)
Schaffung von Regelungen zur Einsammlung von Müll für teilnehmende Fischer, einschließlich finanzieller Anreize;
d)
Erwerb und gegebenenfalls Anbringung von Ausrüstung für die Lagerung und die Wiederaufbereitung von Müll im Fischereihafen;
e)
Kommunikations-, Informations- und Sensibilisierungskampagnen, um Fischer und andere Interessenvertreter zu ermutigen, an Projekten zum Einsammeln von verlorenem Fanggerät teilzunehmen;
f)
Schulungen für Fischer und Hafenmeister.

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