Artikel 1 VO (EU) 2015/63
Gegenstand
Diese Verordnung enthält Vorschriften zur Spezifizierung
- a)
- der Methodik für die Berechnung der Beiträge, die Institute an Abwicklungsfinanzierungsmechanismen abzuführen haben, und für die Anpassung der Beiträge an das Risikoprofil der Institute,
- b)
- der Pflichten der Institute hinsichtlich der für die Beitragsberechnung bereitzustellenden Informationen und der Abführung der Beiträge an Abwicklungsfinanzierungsmechanismen, sowie
- c)
- der Maßnahmen, durch die sichergestellt wird, dass die Abwicklungsbehörden die ordnungsgemäße Entrichtung der Beiträge überprüfen.
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