Artikel 11 VO (EU) 2015/68

Anforderungen für die Prüfungen von Auflaufbremsanlagen, Bremsvorrichtungen und Anhängerbremskupplungen sowie von damit ausgerüsteten Fahrzeugen in Bezug auf die Bremsung

Die Verfahren und Anforderungen für die Prüfung von Auflaufbremsanlagen, Bremsvorrichtungen und Anhängerbremsbremskupplungen sowie für damit ausgerüstete Fahrzeuge in Bezug auf die Bremsung sind nach Anhang VIII durchzuführen und zu überprüfen.

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