Artikel 12 VO (EU) 2015/68
Anforderungen für Fahrzeuge mit hydrostatischem Antrieb sowie für ihre Bremsvorrichtungen und Bremsanlagen
Die Prüfverfahren und Wirkungsanforderungen für Fahrzeuge mit hydrostatischem Antrieb sowie für ihre Bremsvorrichtungen und Bremsanlagen sind nach Anhang IX durchzuführen und zu überprüfen.
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