Artikel 13 VO (EU) 2015/68
Anforderungen für die Sicherheitsaspekte komplexer elektronischer Fahrzeugsteuersysteme
Die Prüfverfahren und Wirkungsanforderungen für die Sicherheitsaspekte komplexer elektronischer Fahrzeugsteuersysteme sind nach Anhang X durchzuführen und zu überprüfen.
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