Artikel 6 VO (EU) 2015/68
Anforderungen für die Messung der Ansprechzeit
Die Prüfverfahren und Wirkungsanforderungen für die Ansprech- und Schwelldauer von Bremsvorrichtungen und Anhängerbremskupplungen sind nach Anhang III durchzuführen und zu überprüfen.
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