Artikel 6 VO (EU) 2015/68

Anforderungen für die Messung der Ansprechzeit

Die Prüfverfahren und Wirkungsanforderungen für die Ansprech- und Schwelldauer von Bremsvorrichtungen und Anhängerbremskupplungen sind nach Anhang III durchzuführen und zu überprüfen.

© Europäische Union 1998-2021

Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.