Artikel 5 VO (EU) 2015/68
Anforderungen für die Prüfung und die Wirkung von Bremsanlagen und Anhängerbremskupplungen sowie der damit ausgerüsteten Fahrzeuge
Die Prüfverfahren und Wirkungsanforderungen für Bremsanlagen und Anhängerbremskupplungen sowie für die damit ausgerüsteten Fahrzeuge sind nach Anhang II durchzuführen und zu überprüfen.
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