Artikel 4 VO (EU) 2015/68
Anforderungen für Konstruktion und Einbau von Bremsanlagen und Anhängerbremskupplungen
Die Prüfverfahren und Anforderungen für die Konstruktion und den Einbau von Bremsvorrichtungen und Anhängerbremskupplungen sind nach Anhang I durchzuführen und zu überprüfen.
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