ANHANG VO (EU) 2015/712

ANHANG

Warenbezeichnung

Einreihung

(KN-Code)

Begründung
(1) (2) (3)

Ein nicht zusammengesetzter modularer Bildschirm (sogenannte LED-Wand) bestehend aus mehreren Elementen in Form von Kacheln mit jeweiligen Abmessungen von etwa 38 × 38 × 9 cm.

In jedes Element sind rote, grüne und blaue Leuchtdioden integriert; es weist eine Auflösung von 16 × 16 Pixel auf, einen Punktabstand von 24 mm, eine Helligkeit von 2000 cd/m2 und eine Bildwiederholfrequenz von mehr als 300 Hz. Die Elemente enthalten außerdem die Ansteuerelektronik.

Der Bildschirm wird zusammen mit einem Bearbeitungssystem gestellt, bestehend aus

einem Video-Prozessor, der verschiedene eingehende Signale empfangen kann (u. a. CVBS, Y/C, YUV/RGB, (HD-)SDI oder DVI) und die Skalierung eines Bildes/Videos an die Bildschirmgröße ermöglicht,

einem Signal-Prozessor, der ein Pixel-Mapping des eingehenden Signals für den Bildschirm ermöglicht.

Das verarbeitete Signal wird vom Signal-Prozessor über ein optisches Glasfaserkabel an einen Datenverteiler weitergeleitet. Der Datenverteiler seinerseits sendet die Daten an die verschiedenen Elemente des Bildschirms.

Der Bildschirm ist geeignet für eine Verwendung bei Veranstaltungen im Unterhaltungs- oder Sportbereich, als Reklametafel für den Einzelhandel usw., jedoch nicht für eine Betrachtung aus der Nähe.

85285939

Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur 1, 2 a) und 6 sowie dem Wortlaut der KN-Codes 8528, 852859 und 85285939.

Da der Bildschirm Videobilder anzeigen kann, kann er nicht als elektrisches Gerät zu Signalzwecken durch visuelle Anzeige angesehen werden. Eine Einreihung in die Position 8531 als Anzeigetafel ist daher ausgeschlossen.

Angesichts der objektiven Merkmale, wie der Bildschirmgröße, den unterstützten TV-Standards (CVBS) und den Video-Auflösungen, des für ein Betrachten aus der Nähe nicht geeigneten Punktabstands und des hohen Helligkeitsgrads, ist der Bildschirm zur Verwendung bei Veranstaltungen im Unterhaltungs- oder Sportbereich, als Reklametafel für den Einzelhandel usw. bestimmt. Folglich wird er nicht als von der ausschließlich oder hauptsächlich in einem automatischen Datenverarbeitungssystem der Position 8471 verwendeten Art angesehen. Eine Einreihung in die Unterposition 85285100 ist daher ebenfalls ausgeschlossen.

Da der Bildschirm Signale von einer automatischen Datenverarbeitungsmaschine in einem für die praktische Verwendung mit einer automatischen Datenverarbeitungsmaschine hinreichenden Maß darstellen kann, wird davon ausgegangen, dass er in der Lage ist, Signale von automatischen Datenverarbeitungsmaschinen mit einem akzeptablen Funktionalitätsgrad darzustellen.

Er ist daher in den KN-Code 85285939 als andere mehrfarbige Flachbildschirme, die mit einem akzeptablen Funktionalitätsgrad Signale von automatischen Datenverarbeitungsmaschinen darstellen können, einzureihen.

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