Artikel 1 VO (EU) 2015/746
Die Durchführungsverordnung (EU) Nr. 433/2012 wird wie folgt geändert:
- 1.
-
Artikel 12 Buchstaben a und b erhalten folgende Fassung:
- a)
- Formblatt PSC 1, wenn das Fischereifahrzeug seine eigenen Fänge mitführt;
- b)
- Formblatt PSC 2, wenn das Fischereifahrzeug an Umladungen beteiligt war, wobei die Angaben getrennt für jedes Schiff, von dem Fänge übernommen wurden, zu machen sind.
- 2.
-
Artikel 13 erhält folgende Fassung:
Artikel 13
(1) Beim Ausfüllen der vorherigen Anmeldung gemäß Artikel 25 Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 1236/2010 füllt der Flaggenmitgliedstaat Teil B des PSC-Formblatts in Anhang VIII aus.
(2) Beim Ausfüllen der vorherigen Anmeldung gemäß Artikel 25 Absätze 2 und 4 der Verordnung (EU) Nr. 1236/2010 füllt der Hafenmitgliedstaat Teil C des PSC-Formblatts in Anhang VIII aus.
. - 3.
-
In Artikel 16 erhält der erste Satz folgende Fassung:
„Die Datenübermittlungsformate und Datenkommunikationssysteme gemäß Artikel 12 Absatz 2 der Verordnung (EU) Nr. 1236/2010, die für die Übermittlung der Berichte und Meldungen an das Sekretariat der NEAFC zu verwenden sind, entsprechen den Vorgaben gemäß Anhang X.”
- 4.
- Anhang VIII erhält die Fassung von Anhang 1 der vorliegenden Verordnung.
- 5.
- Anhang IX erhält die Fassung von Anhang 2 der vorliegenden Verordnung.
- 6.
-
Anhang X wird wie folgt geändert:
- a)
-
Die Überschrift erhält folgende Fassung:
„DATENÜBERMITTLUNGSFORMAT UND DATENKOMMUNIKATIONSSYSTEME”
- b)
- Abschnitt B erhält die Fassung von Anhang 3 der vorliegenden Verordnung.
- c)
- Abschnitt D.2 Buchstabe b erhält die Fassung von Anhang 4 der vorliegenden Verordnung.
- d)
- In Abschnitt D.2 wird ein neuer Buchstabe c angefügt, der Anhang 5 der vorliegenden Verordnung entspricht.
- 7.
-
Anhang XI wird wie folgt geändert:
- a)
- Abschnitt C erhält die Fassung von Anhang 6 der vorliegenden Verordnung.
- b)
- Ein neuer Abschnitt G wird angefügt, der Anhang 7 der vorliegenden Verordnung entspricht.
- 8.
- Anhang XII erhält die Fassung von Anhang 8 der vorliegenden Verordnung.
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