Präambel VO (EU) 2015/746

DIE EUROPÄISCHE KOMMISSION —

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

gestützt auf die Verordnung (EU) Nr. 1236/2010 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Dezember 2010 zu einer Kontroll- und Durchsetzungsregelung, die auf dem Gebiet des Übereinkommens über die künftige multilaterale Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Fischerei im Nordostatlantik anwendbar ist, und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 2791/1999 des Rates(1), insbesondere auf Artikel 12 Absatz 2, Artikel 24 Absatz 4, Artikel 27 Absatz 1 und Artikel 45 Absatz 2,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)
Mit der Verordnung (EU) Nr. 1236/2010 wurden spezifische Kontrollmaßnahmen zur Überwachung der Fischereitätigkeit der Union im Übereinkommensbereich der Kommission für die Fischerei im Nordostatlantik (NEAFC) festgelegt und die in der Verordnung (EG) Nr. 1224/2009 des Rates(2) vorgesehenen Kontrollmaßnahmen ergänzt.
(2)
Detaillierte Bestimmungen zur Anwendung der Verordnung (EU) Nr. 1236/2010 wurden mit der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 433/2012 der Kommission(3) erlassen.
(3)
Auf ihrer Jahrestagung im November 2013 verabschiedete die NEAFC die Empfehlung 9:2014 zur Änderung des Artikels 22 und der Anhänge XV und XVI der Regelung für Hafenstaatkontrollen und Formblätter für Inspektionsberichte. Auf derselben Jahrestagung verabschiedete die NEAFC die Empfehlungen 12:2014, 13:2014 und 14:2014 zur Änderung des Anhangs IX der Regelung für Datenübermittlungsformate und -protokolle und die Empfehlung 16:2014 zur Änderung von Anhang IX Anlage 1 der Regelung über die vertrauliche Behandlung elektronischer Daten. Auf ihrer Jahrestagung im November 2014 verabschiedete die NEAFC die Empfehlung 16:2015 zur Änderung von Anhang II Anlage 2 der Regelung für die Codes der Hauptfanggeräte. Auf derselben Tagung verabschiedete die NEAFC die Empfehlung 12:2015 zur Änderung der Empfehlung 9:2014 in Bezug auf die Artikel 22 und 23 sowie die Anhänge XV und XVI der Regelung über die Formblätter für Hafenstaatkontrollen.
(4)
Gemäß den Artikeln 12 und 15 des mit dem Beschluss 81/608/EWG des Rates(4) angenommenen Übereinkommens über die künftige multilaterale Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Fischerei im Nordostatlantik traten die Empfehlungen 12:2014, 13:2014, 14:2014 und 16:2014 am 7. Februar 2014 und die Empfehlung 16:2015 am 6. Februar 2015 in Kraft.
(5)
Gemäß den Bestimmungen tritt die Empfehlung 9:2014 in der durch die Empfehlung 12:2015 geänderten Fassung am 1. Juli 2015 in Kraft.
(6)
Diese Empfehlungen müssen in Unionsrecht umgesetzt werden. Die Durchführungsverordnung (EU) Nr. 433/2012 sollte daher entsprechend geändert werden.
(7)
Die in dieser Verordnung vorgesehenen Maßnahmen entsprechen der Stellungnahme des Ausschusses für Fischerei und Aquakultur —

HAT FOLGENDE VERORDNUNG ERLASSEN:

Fußnote(n):

(1)

ABl. L 348 vom 31.12.2010, S. 17.

(2)

Verordnung (EG) Nr. 1224/2009 des Rates vom 20. November 2009 zur Einführung einer gemeinschaftlichen Kontrollregelung zur Sicherstellung der Einhaltung der Vorschriften der Gemeinsamen Fischereipolitik und zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 847/96, (EG) Nr. 2371/2002, (EG) Nr. 811/2004, (EG) Nr. 768/2005, (EG) Nr. 2115/2005, (EG) Nr. 2166/2005, (EG) Nr. 388/2006, (EG) Nr. 509/2007, (EG) Nr. 676/2007, (EG) Nr. 1098/2007, (EG) Nr. 1300/2008, (EG) Nr. 1342/2008 sowie zur Aufhebung der Verordnungen (EWG) Nr. 2847/93, (EG) Nr. 1627/94 und (EG) Nr. 1966/2006 (ABl. L 343 vom 22.12.2009, S. 1).

(3)

Durchführungsverordnung (EU) Nr. 433/2012 der Kommission vom 23. Mai 2012 mit Durchführungsbestimmungen zur Verordnung (EU) Nr. 1236/2010 des Europäischen Parlaments und des Rates zu einer Kontroll- und Durchsetzungsregelung, die auf dem Gebiet des Übereinkommens über die künftige multilaterale Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Fischerei im Nordostatlantik anwendbar ist (ABl. L 136 vom 25.5.2012, S. 41).

(4)

Beschluss des Rates vom 13. Juli 1981 über den Abschluss des Übereinkommens über die künftige multilaterale Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Fischerei im Nordostatlantik (ABl. L 227 vom 12.8.1981, S. 21.)

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