Artikel 2 VO (EU) 2015/754

Es wird ein jährliches Zollkontingent der Union über eine Gesamtmenge von 7000 Tonnen für frisches, gekühltes oder gefrorenes Schweinefleisch der KN-Codes 02031913 und 02032915 eröffnet.

Für die Kontingentsmenge gilt der Zollsatz des Gemeinsamen Zolltarifs von 0 v. H.

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