Artikel 3 VO (EU) 2015/754
Es wird ein jährliches Zollkontingent der Union über eine Gesamtmenge von 15500 Tonnen für Hühnerfleisch der KN-Codes 02071410, 02071450 und 02071470 eröffnet.
Für die Kontingentsmenge gilt der Zollsatz des Gemeinsamen Zolltarifs von 0 v. H.
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