Artikel 3 VO (EU) 2015/754

Es wird ein jährliches Zollkontingent der Union über eine Gesamtmenge von 15500 Tonnen für Hühnerfleisch der KN-Codes 02071410, 02071450 und 02071470 eröffnet.

Für die Kontingentsmenge gilt der Zollsatz des Gemeinsamen Zolltarifs von 0 v. H.

© Europäische Union 1998-2021

Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.