Artikel 4 VO (EU) 2015/754
Es wird ein jährliches Zollkontingent der Union über eine Gesamtmenge von 2500 Tonnen für Fleisch von Truthühnern der KN-Codes 02072710, 02072720 und 02072780 eröffnet.
Für die Kontingentsmenge gilt der Zollsatz des Gemeinsamen Zolltarifs von 0 v. H.
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