Artikel 5 VO (EU) 2015/754

Es wird ein jährliches Zollkontingent der Union über eine Gesamtmenge von 300000 Tonnen für Qualitätsweizen der KN-Codes 10011100, 10011900 und 10019900 eröffnet.

Für die Kontingentsmenge gilt der Zollsatz des Gemeinsamen Zolltarifs von 0 v. H.

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