Artikel 20 VO (EU) 2015/755
Der Kommission wird die Befugnis übertragen, gemäß Artikel 21 in Bezug auf Änderungen von Anhang I delegierte Rechtsakte zu erlassen, um Länder aus der Liste von Drittländern in diesem Anhang zu streichen, wenn diese der WTO beitreten.
© Europäische Union 1998-2021
Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.