Artikel 7 VO (EU) 2015/758
Verpflichtungen der Mitgliedstaaten
Ab dem 31. März 2018 erteilen nationale Typgenehmigungsbehörden nur dann eine EG-Typgenehmigung für neue Fahrzeugtypen in Bezug auf das auf dem 112-Notruf basierende bordeigene eCall-System und für neue Typen von für derartige Fahrzeuge konstruierten und gebauten auf dem 112-Notruf basierenden bordeigenen eCall-Systemen sowie Bauteilen und selbständigen technischen Einheiten dafür, wenn diese den Bestimmungen dieser Verordnung und den gemäß dieser Verordnung erlassenen delegierten Rechtsakten und Durchführungsrechtsakten entsprechen.
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