Artikel 1 VO (EU) 2015/81
Gegenstand
Diese Verordnung enthält Vorschriften zur Spezifizierung der Modalitäten der Umsetzung der dem Ausschuss für die einheitliche Abwicklung (im Folgenden „Ausschuss” ) übertragenen Verpflichtung, die Beiträge zu berechnen, welche die einzelnen Institute gemäß der Verordnung (EU) Nr. 806/2014 an den einheitlichen Abwicklungsfonds (im Folgenden „Fonds” ) abzuführen haben sowie der Methodik für die Berechnung dieser Beiträge.
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