Artikel 1 VO (EU) 2015/852

Fälle der Nichteinhaltung

Die Fälle der Nichteinhaltung der Auflagen im Rahmen der Gemeinsamen Fischereipolitik (GFP) durch einen Mitgliedstaat, die gemäß Artikel 100 der Verordnung (EU) Nr. 508/2014 zu einer Unterbrechung der Zahlungsfrist für einen Antrag auf Zwischenzahlung führen können, sind im Anhang dieser Verordnung enthalten.

© Europäische Union 1998-2021

Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.