Artikel 1 VO (EU) 2015/852
Fälle der Nichteinhaltung
Die Fälle der Nichteinhaltung der Auflagen im Rahmen der Gemeinsamen Fischereipolitik (GFP) durch einen Mitgliedstaat, die gemäß Artikel 100 der Verordnung (EU) Nr. 508/2014 zu einer Unterbrechung der Zahlungsfrist für einen Antrag auf Zwischenzahlung führen können, sind im Anhang dieser Verordnung enthalten.
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