Artikel 2 VO (EU) 2015/870

Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Sie gilt mit Wirkung vom 5. Februar 2015.

Die Verordnung (EU) 2015/56 wird mit Wirkung vom Inkrafttreten der vorliegenden Verordnung aufgehoben.

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