Artikel 10 VO (EU) 2015/939

Dumping und Subventionen

Im Falle einer Praktik, die die Anwendung der in Artikel 37 Absatz 2 des SAA vorgesehenen Maßnahmen durch die Union rechtfertigen könnte, wird über die Einführung von Antidumpingmaßnahmen und/oder Ausgleichsmaßnahmen nach den Bestimmungen der Verordnung (EG) Nr. 1225/2009 bzw. der Verordnung (EG) Nr. 597/2009 beschlossen.

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