Artikel 9 VO (EU) 2015/941

Dumping

Im Fall einer Praxis, die die Anwendung der in Artikel 36 Absatz 1 des SAA vorgesehenen Maßnahmen durch die Union rechtfertigen könnte, wird über die Einführung von Antidumpingmaßnahmen nach den Bestimmungen der Verordnung (EG) Nr. 1225/2009 des Rates(1) und nach dem Verfahren des Artikels 36 Absatz 2 des SAA entschieden.

Fußnote(n):

(1)

Verordnung (EG) Nr. 1225/2009 des Rates vom 30. November 2009 über den Schutz gegen gedumpte Einfuhren aus nicht zur Europäischen Gemeinschaft gehörenden Ländern (ABl. L 343 vom 22.12.2009, S. 51).

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