Artikel 1 VO (EU) 2016/1056

Änderung der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 540/2011

In Teil A des Anhangs der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 540/2011 wird im Eintrag 25 zu Glyphosat in der sechsten Spalte ( „Befristung der Zulassung” ) das Datum 30. Juni 2016 ersetzt durch die Angabe 6 Monate nach dem Datum des Eingangs der Stellungnahme des Ausschusses für Risikobeurteilung der Europäischen Chemikalienagentur bei der Kommission oder 31. Dezember 2017, je nachdem, welcher Zeitpunkt der frühere ist.

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