Artikel 15 VO (EU) 2016/1075
Vorbereitungsmaßnahmen
(1) Der Sanierungsplan enthält eine Analyse aller Vorbereitungsmaßnahmen, die von den erfassten Unternehmen getroffen wurden oder erforderlich sind, um die Durchführung des Sanierungsplans zu vereinfachen oder seine Wirksamkeit zu verbessern, sowie Fristen für die Durchführung dieser Maßnahmen.
(2) Diese Vorbereitungsmaßnahmen umfassen Maßnahmen, die zur Überwindung von Hindernissen für die wirksame Umsetzung der im Sanierungsplan beschriebenen Sanierungsoptionen erforderlich sind.
© Europäische Union 1998-2021
Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.