Artikel 97 VO (EU) 2016/1075
Verfahren für Entscheidungen über die Notwendigkeit eines Gruppenabwicklungskonzepts
Das Verfahren zur Beurteilung der Notwendigkeit eines Gruppenabwicklungskonzepts umfasst die folgenden Schritte:
- (1)
- sofern möglich, Austausch über die Notwendigkeit eines Gruppenabwicklungskonzepts sowie von auf gegenseitiger Unterstützung basierenden Finanzierungsmechanismen;
- (2)
- Ausarbeitung des Entwurfs der Beurteilung der Notwendigkeit eines Gruppenabwicklungskonzepts bzw. des Entwurfs der diesbezüglichen Entscheidung durch die für die Gruppenabwicklung zuständige Behörde und deren Übermittlung an die Mitglieder des Abwicklungskollegiums;
- (3)
- Konsultation der Mitglieder des Abwicklungskollegiums zum Entwurf der Beurteilung der Notwendigkeit eines Gruppenabwicklungskonzepts bzw. zum Entwurf der diesbezüglichen Entscheidung;
- (4)
- Fertigstellung der Beurteilung der Notwendigkeit eines Gruppenabwicklungskonzepts bzw. der diesbezüglichen Entscheidung und Übermittlung an das Abwicklungskollegium.
© Europäische Union 1998-2021
Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.