Artikel 97 VO (EU) 2016/1075

Verfahren für Entscheidungen über die Notwendigkeit eines Gruppenabwicklungskonzepts

Das Verfahren zur Beurteilung der Notwendigkeit eines Gruppenabwicklungskonzepts umfasst die folgenden Schritte:

(1)
sofern möglich, Austausch über die Notwendigkeit eines Gruppenabwicklungskonzepts sowie von auf gegenseitiger Unterstützung basierenden Finanzierungsmechanismen;
(2)
Ausarbeitung des Entwurfs der Beurteilung der Notwendigkeit eines Gruppenabwicklungskonzepts bzw. des Entwurfs der diesbezüglichen Entscheidung durch die für die Gruppenabwicklung zuständige Behörde und deren Übermittlung an die Mitglieder des Abwicklungskollegiums;
(3)
Konsultation der Mitglieder des Abwicklungskollegiums zum Entwurf der Beurteilung der Notwendigkeit eines Gruppenabwicklungskonzepts bzw. zum Entwurf der diesbezüglichen Entscheidung;
(4)
Fertigstellung der Beurteilung der Notwendigkeit eines Gruppenabwicklungskonzepts bzw. der diesbezüglichen Entscheidung und Übermittlung an das Abwicklungskollegium.

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