Artikel 4a VO (EU) 2016/1139
Referenzpunkte für die Bestandserhaltung
Die folgenden Referenzpunkte für die Bestandserhaltung zur Sicherung der vollen Fähigkeit zur Reproduktion der in Artikel 1 Absatz 1 genannten Bestände werden auf der Grundlage des Plans insbesondere vom ICES oder von einem ähnlichen unabhängigen wissenschaftlichen Gremium, das auf Unionsebene oder international anerkannt ist, angefordert:
- a)
- MSY Btrigger für die in Artikel 1 Absatz 1 genannten Bestände;
- b)
- Blim für die in Artikel 1 Absatz 1 genannten Bestände.
© Europäische Union 1998-2021
Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.