Artikel 13 VO (EU) 2016/1149

Förderkriterien

Die Mitgliedstaaten prüfen die Anträge anhand der folgenden Kriterien:

a)
ausführliche Beschreibung der vorgeschlagenen Aktionen und vorgeschlagene Fristen für ihre Durchführung;
b)
die durchzuführenden Aktionen für jedes Haushaltsjahr und die betreffenden Flächen für jedes Vorhaben.

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