Artikel 13 VO (EU) 2016/1149
Förderkriterien
Die Mitgliedstaaten prüfen die Anträge anhand der folgenden Kriterien:
- a)
- ausführliche Beschreibung der vorgeschlagenen Aktionen und vorgeschlagene Fristen für ihre Durchführung;
- b)
- die durchzuführenden Aktionen für jedes Haushaltsjahr und die betreffenden Flächen für jedes Vorhaben.
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