Artikel 14 VO (EU) 2016/1149
Nicht förderfähige Kosten
Die Kosten der folgenden Aktionen sind nicht förderfähig:
- a)
- laufende Bewirtschaftung einer Rebfläche;
- b)
- Schutz gegen Schäden durch Wild, Vögel oder Hagel;
- c)
- Anlegen von Windschutzpflanzungen und -mauern;
- d)
- Fahrwege und Aufzüge;
- e)
- Erwerb landwirtschaftlicher Fahrzeuge.
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