Artikel 14 VO (EU) 2016/1149

Nicht förderfähige Kosten

Die Kosten der folgenden Aktionen sind nicht förderfähig:

a)
laufende Bewirtschaftung einer Rebfläche;
b)
Schutz gegen Schäden durch Wild, Vögel oder Hagel;
c)
Anlegen von Windschutzpflanzungen und -mauern;
d)
Fahrwege und Aufzüge;
e)
Erwerb landwirtschaftlicher Fahrzeuge.

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