Artikel 32 VO (EU) 2016/1149

Begünstigte

Die Begünstigten der Unterstützung gemäß Artikel 50 der Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 sind Weinbaubetriebe, die in der Erzeugung oder Vermarktung von Erzeugnissen gemäß Anhang VII Teil II der genannten Verordnung tätig sind, Weinerzeugerorganisationen, Vereinigungen von zwei oder mehr Erzeugern oder Branchenverbände.

© Europäische Union 1998-2021

Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.