Artikel 41 VO (EU) 2016/1149

Begünstigte

Die Begünstigten der Unterstützung gemäß Artikel 52 der Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 sind Brennereien, die Nebenerzeugnisse der Weinbereitung verarbeiten.

Die betreffenden Mitgliedstaaten können ein System der freiwilligen Zertifizierung von Brennereien nach einem von ihnen festzulegenden Verfahren vorsehen.

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