ANHANG VI VO (EU) 2016/1150
Jahresbericht über die durchgeführten Kontrollen
Haushaltsjahr: | Mitgliedstaat (1) : |
Datum der Mitteilung (2) : | Maßnahme (3) : |
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1.
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Anzahl Kontrollen
Zahlstelle | Bezeichnung der Einheit(4) | Gesamtbetrag der zugewiesenen Unterstützung (Haushalt) | Gesamtbetrag der beantragten Unterstützung | Gesamtbetrag der gezahlten Unterstützung | Anzahl der gezahlten Einheiten(4) | Gesamtzahl der eingereichten Anträge | Gesamtzahl der finanzierten Anträge | Gesamtzahl der Begünstigten |
KONTROLLEN Verordnung (EU) Nr. 1306/2013 und vorliegende Verordnung |
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Verwaltungskontrollen gemäß Artikel 59 Absatz 1 | Vor-Ort-Kontrollen (VOK)(5) gemäß Artikel 59 Absatz 2 | ||||||||||||||
(Vorschusszahlungen) | (Restzahlungen) | Gesamtzahl der kontrollierten Anträge | Gesamtbetrag der kontrollierten Anträge | Stichprobe: Risikoauswahl(5) | Stichprobe: Zufallsauswahl(5) | ||||||||||
Zahl der Anträge, die einer Vor-Ort-Kontrolle unterlagen — risikobasierte Auswahl | Betrag der beantragten Unterstützung, die einer Vor-Ort-Kontrolle unterlag — risikobasierte Auswahl | Zahl der Anträge, die einer Vor-Ort-Kontrolle unterlagen — Zufallsauswahl | Betrag der beantragten Unterstützung, die einer Vor-Ort-Kontrolle unterlag — Zufallsauswahl | ||||||||||||
EUR | EUR | EUR | EUR | Anzahl | Anzahl | Anzahl | Anzahl | Anzahl | EUR | Anzahl | EUR | Anzahl | EUR | ||
A | B | C | D | E | F | G | H | I | J | K | L | M | N | ||
ZS_1 | |||||||||||||||
ZS_2 | |||||||||||||||
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2.
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Kontrollergebnisse
Zahlstelle | ERGEBNISSE DER KONTROLLEN |
Umfang der Kürzung Verordnung (EU) Nr. 1306/2013 Artikel 64 |
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Verwaltungskontrollen | Vor-Ort-Kontrollen | |||||||||||
Anzahl der Anträge, bei denen bei Verwaltungskontrollen Unregelmäßigkeiten(6) aufgedeckt wurden | Betrag der bei Verwaltungskontrollen aufgedeckten Unregelmäßigkeiten(7) | Fehlerquote nach Betrag | Anzahl der Anträge mit Unregelmäßigkeiten | Betrag der Unregelmäßigkeiten | Fehlerquote | |||||||
bei risikobasierter Stichprobe aufgedeckt | bei Zufallsstichprobe aufgedeckt | bei risikobasierter Stichprobe aufgedeckt | bei Zufallsstichprobe aufgedeckt | Risikobasierte Stichprobe | Zufallsstichprobe | nach Verwaltungskontrollen | nach Vor-Ort-Kontrollen | Gesamtbetrag der Kürzung nach Verwaltungs- und Vor-Ort-Kontrollen | ||||
Anzahl | EUR | % | Anzahl | Anzahl | EUR | EUR | % | % | EUR | EUR | EUR | |
O | P | Q = P/J | R | S | T | U | V = T/L | W = U/N | X = P | Y = T + U | α = X + Y | |
ZS_1 | ||||||||||||
ZS_2 | ||||||||||||
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Fußnote(n):
- (1)
Kürzel des Amts für Veröffentlichungen.
- (2)
Termin für die Mitteilung: 1. März.
- (3)
Für jede Maßnahme des Stützungsprogramms ist eine Mitteilung auszufüllen.
- (4)
Der Begriff „Einheit” verweist je nach Maßnahme/Vorhaben/Aktion auf die Anzahl der Vorhaben, Hektar, Tonnen, Liter usw.
- (5)
Werden bei 100 % Kontrollen durchgeführt, alles unter „risikobasierte” VOK erfassen.
- (6)
In diesem Zusammenhang umfasst der Begriff „Unregelmäßigkeit” sämtliche Feststellungen, Anomalien oder Abweichungen, die zu einer Änderung des gezahlten Betrags oder des Betrags, der vor der Anwendung von Sanktionen gezahlt worden wäre, führen.
- (7)
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Wenn bei der Verwaltungskontrolle eine Unregelmäßigkeit aufgedeckt wird und derselbe Antrag auch einer VOK unterzogen wird, bei der keine weiteren Unregelmäßigkeiten festgestellt werden, so wird die Unregelmäßigkeit der Verwaltungskontrolle zugeordnet.
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Wenn bei einer Verwaltungskontrolle eine vermutete Unregelmäßigkeit aufgedeckt wird und daraufhin für eine eingehende Untersuchung eine Vor-Ort-Kontrolle geplant wird, bei der die vermutete Unregelmäßigkeit bestätigt wird, so wird die Unregelmäßigkeit der Verwaltungskontrolle zugeordnet.
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Wenn bei einer Verwaltungskontrolle eine Unregelmäßigkeit aufgedeckt wird und für denselben Antrag bei einer VOK eine weitere Unregelmäßigkeit festgestellt wird, so werden beide Unregelmäßigkeiten getrennt gezählt.
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