ANHANG VI VO (EU) 2016/1150

Jahresbericht über die durchgeführten Kontrollen

Haushaltsjahr: Mitgliedstaat (1) :
Datum der Mitteilung (2) : Maßnahme (3) :

1.
Anzahl Kontrollen

Zahlstelle Bezeichnung der Einheit(4) Gesamtbetrag der zugewiesenen Unterstützung (Haushalt) Gesamtbetrag der beantragten Unterstützung Gesamtbetrag der gezahlten Unterstützung Anzahl der gezahlten Einheiten(4) Gesamtzahl der eingereichten Anträge Gesamtzahl der finanzierten Anträge Gesamtzahl der Begünstigten

KONTROLLEN

Verordnung (EU) Nr. 1306/2013 und vorliegende Verordnung

Verwaltungskontrollen gemäß Artikel 59 Absatz 1 Vor-Ort-Kontrollen (VOK)(5) gemäß Artikel 59 Absatz 2
(Vorschusszahlungen) (Restzahlungen) Gesamtzahl der kontrollierten Anträge Gesamtbetrag der kontrollierten Anträge Stichprobe: Risikoauswahl(5) Stichprobe: Zufallsauswahl(5)
Zahl der Anträge, die einer Vor-Ort-Kontrolle unterlagen — risikobasierte Auswahl Betrag der beantragten Unterstützung, die einer Vor-Ort-Kontrolle unterlag — risikobasierte Auswahl Zahl der Anträge, die einer Vor-Ort-Kontrolle unterlagen — Zufallsauswahl Betrag der beantragten Unterstützung, die einer Vor-Ort-Kontrolle unterlag — Zufallsauswahl
EUR EUR EUR EUR Anzahl Anzahl Anzahl Anzahl Anzahl EUR Anzahl EUR Anzahl EUR
A B C D E F G H I J K L M N
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2.
Kontrollergebnisse

Zahlstelle ERGEBNISSE DER KONTROLLEN

Umfang der Kürzung

Verordnung (EU) Nr. 1306/2013

Artikel 64

Verwaltungskontrollen Vor-Ort-Kontrollen
Anzahl der Anträge, bei denen bei Verwaltungskontrollen Unregelmäßigkeiten(6) aufgedeckt wurden Betrag der bei Verwaltungskontrollen aufgedeckten Unregelmäßigkeiten(7) Fehlerquote nach Betrag Anzahl der Anträge mit Unregelmäßigkeiten Betrag der Unregelmäßigkeiten Fehlerquote
bei risikobasierter Stichprobe aufgedeckt bei Zufallsstichprobe aufgedeckt bei risikobasierter Stichprobe aufgedeckt bei Zufallsstichprobe aufgedeckt Risikobasierte Stichprobe Zufallsstichprobe nach Verwaltungskontrollen nach Vor-Ort-Kontrollen Gesamtbetrag der Kürzung nach Verwaltungs- und Vor-Ort-Kontrollen
Anzahl EUR % Anzahl Anzahl EUR EUR % % EUR EUR EUR
O P Q = P/J R S T U V = T/L W = U/N X = P Y = T + U α = X + Y
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Fußnote(n):

(1)

Kürzel des Amts für Veröffentlichungen.

(2)

Termin für die Mitteilung: 1. März.

(3)

Für jede Maßnahme des Stützungsprogramms ist eine Mitteilung auszufüllen.

(4)

Der Begriff „Einheit” verweist je nach Maßnahme/Vorhaben/Aktion auf die Anzahl der Vorhaben, Hektar, Tonnen, Liter usw.

(5)

Werden bei 100 % Kontrollen durchgeführt, alles unter „risikobasierte” VOK erfassen.

(6)

In diesem Zusammenhang umfasst der Begriff „Unregelmäßigkeit” sämtliche Feststellungen, Anomalien oder Abweichungen, die zu einer Änderung des gezahlten Betrags oder des Betrags, der vor der Anwendung von Sanktionen gezahlt worden wäre, führen.

(7)

Wenn bei der Verwaltungskontrolle eine Unregelmäßigkeit aufgedeckt wird und derselbe Antrag auch einer VOK unterzogen wird, bei der keine weiteren Unregelmäßigkeiten festgestellt werden, so wird die Unregelmäßigkeit der Verwaltungskontrolle zugeordnet.

Wenn bei einer Verwaltungskontrolle eine vermutete Unregelmäßigkeit aufgedeckt wird und daraufhin für eine eingehende Untersuchung eine Vor-Ort-Kontrolle geplant wird, bei der die vermutete Unregelmäßigkeit bestätigt wird, so wird die Unregelmäßigkeit der Verwaltungskontrolle zugeordnet.

Wenn bei einer Verwaltungskontrolle eine Unregelmäßigkeit aufgedeckt wird und für denselben Antrag bei einer VOK eine weitere Unregelmäßigkeit festgestellt wird, so werden beide Unregelmäßigkeiten getrennt gezählt.

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