ANHANG VII VO (EU) 2016/1150

Angaben über staatliche Beihilfen

Mitgliedstaat (*) :
Betroffene Region(en) (gegebenenfalls):
Datum der Mitteilung (**) :
Maßnahmencode Bezeichnung der Beihilfemaßnahme Rechtsgrundlage der Maßnahme Laufzeit der Beihilfemaßnahme
Jeweils Folgendes angeben:

für Maßnahmen, die unter eine De-minimis-Verordnung fallen: „Alle im Rahmen dieser Maßnahme gewährten Beihilfen stehen im Einklang mit der Verordnung (EU) Nr. 1407/2013 (Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse) oder (EU) Nr. 1408/2013 (Primärerzeugung)” (1);

für von der Mitteilungspflicht befreite Beihilfen: Angabe der Registriernummer (SA-Nummer);

für genehmigte Beihilfen: Angabe des Beschlusses der Kommission zur Genehmigung der staatlichen Beihilfe, einschließlich Nummer der staatlichen Beihilfe (SA-Nummer) und Referenznummer des Genehmigungsschreibens.

Fußnote(n):

(*)

Kürzel des Amts für Veröffentlichungen.

(**)

Termin für die Mitteilung: jährlich 1. März.

(1)

Bitte angeben, welche Verordnung anwendbar ist.

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