ANHANG VII VO (EU) 2016/1150
Angaben über staatliche Beihilfen
Mitgliedstaat (*) : | |||
Betroffene Region(en) (gegebenenfalls): | |||
Datum der Mitteilung (**) : | |||
Maßnahmencode | Bezeichnung der Beihilfemaßnahme | Rechtsgrundlage der Maßnahme | Laufzeit der Beihilfemaßnahme |
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für Maßnahmen, die unter eine De-minimis-Verordnung fallen: „Alle im Rahmen dieser Maßnahme gewährten Beihilfen stehen im Einklang mit der Verordnung (EU) Nr. 1407/2013 (Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse) oder (EU) Nr. 1408/2013 (Primärerzeugung)” (1);
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für von der Mitteilungspflicht befreite Beihilfen: Angabe der Registriernummer (SA-Nummer);
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für genehmigte Beihilfen: Angabe des Beschlusses der Kommission zur Genehmigung der staatlichen Beihilfe, einschließlich Nummer der staatlichen Beihilfe (SA-Nummer) und Referenznummer des Genehmigungsschreibens.
Fußnote(n):
- (*)
Kürzel des Amts für Veröffentlichungen.
- (**)
Termin für die Mitteilung: jährlich 1. März.
- (1)
Bitte angeben, welche Verordnung anwendbar ist.
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