Artikel 11 VO (EU) 2016/1191

Gebühr für die Erlangung eines mehrsprachigen Formulars

Zur weiteren Erleichterung des freien Verkehrs öffentlicher Urkunden innerhalb der Union sorgen die Mitgliedstaaten dafür, dass die Gebühr für die Erlangung eines mehrsprachigen Formulars die Herstellungskosten des mehrsprachigen Formulars oder der öffentlichen Urkunde, der es beigefügt ist, je nachdem welche niedriger sind, nicht übersteigt.

© Europäische Union 1998-2021

Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.