Artikel 14 VO (EU) 2016/1237
Inkrafttreten und Geltung
Diese Verordnung tritt am siebten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Sie gilt ab dem 6. November 2016.
Artikel 11 Absatz 1 Buchstabe d gilt jedoch ab dem 1. Oktober 2017.
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