Artikel 1 VO (EU) 2016/1375

Die Verordnung (EU) Nr. 267/2012 wird wie folgt geändert:

1.
Anhang I erhält die Fassung des Anhangs I der vorliegenden Verordnung.
2.
Anhang III erhält die Fassung des Anhangs II der vorliegenden Verordnung.
3.
Anhang VIIB erhält die Fassung des Anhangs III dieser Verordnung.

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