Artikel 33 VO (EU) 2016/1388
Verfahren für Verbrauchseinheiten innerhalb einer Verbrauchsanlage oder eines geschlossenen Verteilernetzes mit einer Anschlussspannung von mehr als 1000 V
1. Das Betriebserlaubnisverfahren für Verbrauchseinheiten innerhalb einer Verbrauchsanlage oder eines geschlossenen Verteilernetzes mit einer Anschlussspannung von mehr als 1000 V umfasst ein Nachweisdokument für Verbrauchseinheiten (NDVE). Der relevante Netzbetreiber legt in Abstimmung mit dem relevanten ÜNB den erforderlichen Inhalt des NDVE fest. Der Inhalt des NDVE muss eine Konformitätserklärung mit den in den Artikeln 36 bis 47 genannten Informationen für Verbrauchsanlagen und geschlossene Verteilernetze umfassen, wobei die für Verbrauchsanlagen und geschlossene Verteilernetze geltenden Konformitätsanforderungen der Artikel 36 bis 47 jedoch zur Vereinfachung auf eine einzige Verfahrensstufe beschränkt und reduziert werden können. Der Eigentümer der Verbrauchsanlage oder der GVNB stellt die erforderlichen Informationen bereit und legt sie dem relevanten Netzbetreiber vor. Für spätere Verbrauchseinheiten mit lastseitiger Steuerung werden separate NDVE vorgelegt.
2. Auf der Grundlage des NDVE erteilt der relevante Netzbetreiber dem Eigentümer oder GVNB eine endgültige Betriebserlaubnis.
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