Artikel 8 VO (EU) 2016/1437
Gemeinsames Format für die Bereitstellung von Metadaten
1. Die amtlich bestellten Systeme verwenden für die Bereitstellung von Metadaten über vorgeschriebene Informationen an das EEZP ein XML-Format (Extensible Markup Language).
2. Die amtlich bestellten Systeme liefern dem EEZP Metadaten über vorgeschriebene Informationen in dem Format gemäß Abschnitt A des Anhangs.
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