ANHANG III VO (EU) 2016/1447

Spannungsbereiche gemäß Artikel 18

Synchrongebiet Spannungsbereich Zeitraum für den Betrieb
Kontinentaleuropa 0,85 p.u. - 1,118 p.u. Unbegrenzt
1,118 p.u. - 1,15 p.u. Von jedem relevanten Netzbetreiber in Abstimmung mit dem relevanten ÜNB festzulegen, jedoch mindestens 20 Minuten
Nordeuropa 0,90 p.u. - 1,05 p.u. Unbegrenzt
1,05 p.u. - 1,10 p.u. 60 Minuten
Großbritannien 0,90 p.u. - 1,10 p.u. Unbegrenzt
Irland und Nordirland 0,90 p.u. - 1,118 p.u. Unbegrenzt
Baltische Staaten 0,85 p.u. - 1,118 p.u. Unbegrenzt
1,118 p.u. - 1,15 p.u. 20 Minuten
Tabelle 4: Mindestzeiträume, in denen ein HGÜ-System in der Lage sein muss, ohne Trennung vom Netz zu arbeiten, wenn die Spannung an den Netzanschlusspunkten von der Referenzspannung 1 p.u. abweicht. Diese Tabelle gilt, wenn die Basisspannung für die p.u.-Werte zwischen 110 kV (einschließlich) und 300 kV (ausschließlich) liegt.
SynchrongebietSpannungsbereichZeitraum für den Betrieb
Kontinentaleuropa0,85 p.u. - 1,05 p.u.Unbegrenzt
1,05 p.u. - 1,0875 p.u.Von jedem ÜNB festzulegen, jedoch mindestens 60 Minuten
1,0875 p.u. - 1,10 p.u.60 Minuten
Nordeuropa0,90 p.u. - 1,05 p.u.Unbegrenzt
1,05 p.u. - 1,10 p.u.Von jedem ÜNB festzulegen, jedoch höchstens 60 Minuten
Großbritannien0,90 p.u. - 1,05 p.u.Unbegrenzt
1,05 p.u. - 1,10 p.u.15 Minuten
Irland und Nordirland0,90 p.u. - 1,05 p.u.Unbegrenzt
Baltische Staaten0,88 p.u. - 1,097 p.u.Unbegrenzt
1,097 p.u. - 1,15 p.u.20 Minuten
Tabelle 5: Mindestzeiträume, in denen ein HGÜ-System in der Lage sein muss, ohne Trennung vom Netz zu arbeiten, wenn die Spannung an den Netzanschlusspunkten von der Referenzspannung 1 p.u. abweicht. Diese Tabelle gilt, wenn die Basisspannung für die p.u.-Werte zwischen 300 kV und 400 kV (jeweils einschließlich) liegt.

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