Artikel 1 VO (EU) 2016/145
Das Format des Dokuments, das als Nachweis für die von den zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten erteilte Genehmigung gemäß Artikel 8 Absatz 2 und Artikel 9 Absatz 6 der Verordnung (EU) Nr. 1143/2014 dient, ist im Anhang dieser Verordnung festgelegt.
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