Artikel 1 VO (EU) 2016/15

Genehmigung des Bekämpfungsprogramms

Das von der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien gemäß Artikel 10 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 2160/2003 vorgelegte Bekämpfungsprogramm wird hiermit hinsichtlich Salmonellen in Legehennenbeständen von Gallus gallus genehmigt.

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