ANHANG XIII VO (EU) 2016/155

KRITERIEN FÜR DIE BEURTEILUNG DER ENTWICKLUNGSPOLITISCHEN BEDEUTUNG

KRITERIEN FÜR DIE BEURTEILUNG DER ENTWICKLUNGSPOLITISCHEN BEDEUTUNG ENTWICKLUNGSHILFEFINANZIERTER PROJEKTE

Der DAC hat in den letzten Jahren eine Reihe von Kriterien entwickelt, mit denen gewährleistet werden soll, dass ganz oder teilweise aus öffentlicher Entwicklungshilfe finanzierte Projekte in den Entwicklungsländern zur Entwicklung beitragen. Diese Kriterien sind im Wesentlichen in folgenden Texten enthalten:

DAC Principles for Project Appraisal (Grundsätze des DAC für die Beurteilung von Projekten), 1988

DAC Guiding Principles for Associated Financing and Tied and Partially Untied Official Development Assistance (Leitprinzipien des DAC für Mischfinanzierung und gebundene und teilweise ungebundene öffentliche Entwicklungshilfe), 1987, und

Good Procurement Practice for Official Development Assistance (Verhaltenskodex für die Auftragsvergabe bei öffentlicher Entwicklungshilfe), 1986

VEREINBARKEIT DES PROJEKTS MIT DEN GLOBALEN INVESTITIONSPRIORITÄTEN DES EMPFÄNGERLANDES (AUSWAHL DES PROJEKTS)

Ist das Projekt Teil eines bereits von den zentralen Finanz- und Planungsbehörden des Empfängerlandes genehmigten Programms für Investitionen oder öffentliche Ausgaben? (Es ist anzugeben, in welchem politischen Dokument, z. B. öffentliches Investitionsprogramm des Empfängerlandes, das Projekt behandelt wird.) Wird das Projekt von einer internationalen entwicklungspolitischen Finanzinstitution kofinanziert? Ist das Projekt bereits nachweislich von einer internationalen entwicklungspolitischen Finanzinstitution oder einem anderen DAC-Mitglied geprüft und wegen seiner niedrigen entwicklungspolitischen Priorität abgelehnt worden? Ist das Projekt, falls es sich um ein privatwirtschaftliches Projekt handelt, von der Regierung des Empfängerlandes genehmigt worden? Fällt das Projekt unter eine zwischenstaatliche Übereinkunft, die eine Serie von Entwicklungshilfemaßnahmen des Gebers im Empfängerland vorsieht?

VORBEREITUNG UND BEURTEILUNG VON PROJEKTEN

Sind bei Vorbereitung, Ausarbeitung und Beurteilung des Projekts Normen und Kriterien zur Anwendung gekommen, die weitgehend mit den Grundsätzen des DAC für die Beurteilung von Projekten übereinstimmen? Wichtige Grundsätze betreffen folgende Aspekte des Projekts:
a)
wirtschaftliche Aspekte (DAC-Grundsätze Absätze 30 bis 38)
b)
technische Aspekte (DAC-Grundsätze Absatz 22)
c)
finanzielle Aspekte (DAC-Grundsätze Absätze 23 bis 29)
Sind die Vorzugsbedingungen der Entwicklungshilfefinanzierung, falls es sich um ein Ertrag abwerfendes Projekt handelt, insbesondere wenn für einen wettbewerbsorientierten Markt produziert wird, an den Endnutzer der Mittel weitergegeben worden (DAC-Grundsätze Absatz 25)?
a)
institutionelle Beurteilung (DAC-Grundsätze Absätze 40 bis 44)
b)
Analyse der sozialen Aspekte und der Verteilungsfragen (DAC-Grundsätze Absätze 47 bis 57)
c)
umweltpolitische Beurteilung (DAC-Grundsätze Absätze 55 bis 57)

VERGABEVERFAHREN

Welches der folgenden Vergabeverfahren wird angewandt? (Definitionen: siehe Grundsätze im Verhaltenskodex für die Auftragsvergabe bei öffentlicher Entwicklungshilfe)
a)
internationale Ausschreibung (Vergabegrundsatz III und Anhang 2 dazu: Mindestbedingungen für effiziente internationale Ausschreibungen)
b)
nationale Ausschreibung (Vergabegrundsatz IV)
c)
informeller Wettbewerb oder direkte Verhandlungen (Vergabegrundsätze V A bzw. B)
Ist eine Überprüfung von Preis und Qualität der Waren vorgesehen (DAC-Grundsätze Absatz 63)?

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