Artikel 1 VO (EU) 2016/1614

Abweichung von der Verordnung (EU) Nr. 1308/2013

Abweichend von Artikel 12 Buchstabe d der Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 wird der Zeitraum, in dem die öffentliche Intervention für Magermilchpulver im Jahr 2016 verfügbar ist, bis zum 31. Dezember 2016 verlängert.

Abweichend von Artikel 12 Buchstabe d der Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 wird die öffentliche Intervention für Magermilchpulver im Jahr 2017 vom 1. Januar bis zum 30. September verfügbar sein.

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