Artikel 59 VO (EU) 2016/1624

Vorrechte und Befreiungen

Auf die Agentur und ihre Bediensteten findet das Protokoll über die Vorrechte und Befreiungen der Europäischen Union Anwendung.

© Europäische Union 1998-2021

Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.