Artikel 20 VO (EU) 2016/1719
Einzelnetzmodell
Für die Ausarbeitung des Einzelnetzmodells für einen langfristigen Kapazitätsberechnungszeitbereich in Kapazitätsberechnungsregionen, in denen eine auf mehreren Szenarios beruhende Sicherheitsanalyse gemäß Artikel 10 durchgeführt wird, gelten für jeden ÜNB die Anforderungen des Artikels 19 der Verordnung (EU) 2015/1222.
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