Artikel 3 VO (EU) 2016/1719
Ziele der Vergabe langfristiger Kapazität
Mit dieser Verordnung werden die folgenden Ziele verfolgt:
- a)
- Förderung eines effektiven langfristigen zonenübergreifenden Handels mit langfristigen zonenübergreifenden Absicherungsmöglichkeiten für die Marktteilnehmer;
- b)
- Optimierung der Berechnung und der Vergabe langfristiger zonenübergreifender Kapazität;
- c)
- Bereitstellung eines diskriminierungsfreien Zugangs zu langfristiger zonenübergreifender Kapazität;
- d)
- Gewährleistung einer fairen und diskriminierungsfreien Behandlung der ÜNB, der Agentur, der Regulierungsbehörden und der Marktteilnehmer;
- e)
- Berücksichtigung der Notwendigkeit einer fairen und geordneten Vergabe langfristiger Kapazität sowie einer fairen und geordneten Preisbildung;
- f)
- Gewährleistung und Verbesserung der Transparenz und der Zuverlässigkeit von Informationen zur Vergabe langfristiger Kapazität;
- g)
- Beitrag zum effizienten langfristigen Betrieb und Ausbau des Übertragungsnetzes und Stromsektors in der Union.
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