Präambel VO (EU) 2016/1778
DIE EUROPÄISCHE KOMMISSION —
gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,
gestützt auf die Verordnung (EU) 2016/1036 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 8. Juni 2016 über den Schutz gegen gedumpte Einfuhren aus nicht zur Europäischen Union gehörenden Ländern(1), insbesondere auf Artikel 7 Absatz 4,
nach Anhörung der Mitgliedstaaten,
in Erwägung nachstehender Gründe:
- 1.
- VERFAHREN
- 1.1.
- Einleitung der Untersuchung
- (1)
- Am 4. Januar 2016 reichte die European Steel Association (im Folgenden „Eurofer” oder „Antragsteller” ) einen Antrag im Namen von Herstellern ein, auf die zusammen mehr als 90 % der gesamten Unionsproduktion bestimmter warmgewalzter Flacherzeugnisse aus Eisen, nicht legiertem Stahl oder legiertem Stahl entfallen. Der Antrag enthielt Beweise für das Vorliegen von Dumping und für die daraus resultierende Gefahr einer bedeutenden Schädigung; diese Beweise waren ausreichend für die Einleitung der Untersuchung.
- (2)
- Auf diesen Antrag hin leitete die Europäische Kommission (im Folgenden „Kommission” ) nach Artikel 5 der Verordnung (EG) 1225/2009 des Rates(2) (im Folgenden „Grundverordnung” ) am 13. Februar 2016 eine Antidumpinguntersuchung betreffend die Einfuhren bestimmter warmgewalzter Flacherzeugnisse aus Eisen, nicht legiertem Stahl oder legiertem Stahl mit Ursprung in der Volksrepublik China (im Folgenden „VR China” oder „betroffenes Land” ) ein. Sie veröffentlichte eine entsprechende Einleitungsbekanntmachung(3) (im Folgenden „Einleitungsbekanntmachung” ) im Amtsblatt der Europäischen Union.
- (3)
- Anschließend leitete die Kommission die beiden folgenden Untersuchungen ein:
- 1.2.
- Zollamtliche Erfassung
- (4)
- Am 5. April 2016 reichte der Antragsteller einen Antrag auf zollamtliche Erfassung der Einfuhren der betroffenen Ware aus der VR China ein. Am 2. Juni 2016 aktualisierte der Antragsteller seinen Antrag mit der Vorlage neuerer Finanzdaten; am 11. August 2016 zog er diesen Antrag jedoch zurück.
- 1.3.
- Interessierte Parteien
- (5)
- In der Einleitungsbekanntmachung wurden interessierte Parteien aufgefordert, sich bei der Kommission zu melden, um an der Untersuchung mitzuarbeiten. Die Kommission unterrichtete gezielt den Antragsteller, andere ihr bekannte Unionshersteller, die ihr bekannten ausführenden Hersteller, die chinesischen Behörden, die ihr bekannten Einführer, Lieferanten und Verwender sowie bekanntermaßen betroffene Händler und Verbände über die Einleitung der Untersuchung und bat sie um ihre Mitarbeit.
- (6)
- Die interessierten Parteien erhielten Gelegenheit, ihren Standpunkt schriftlich darzulegen und eine Anhörung durch die Kommission und/oder den Anhörungsbeauftragten für Handelsverfahren zu beantragen. Alle interessierten Parteien, die einen entsprechenden Antrag stellten und nachwiesen, dass besondere Gründe für ihre Anhörung sprachen, wurden gehört.
- 1.4.
- Stichprobenverfahren
- (7)
- In der Einleitungsbekanntmachung wies die Kommission darauf hin, dass sie möglicherweise nach Artikel 17 der Grundverordnung eine Stichprobe der interessierten Parteien bilden werde.
- 1.4.1.
- Bildung einer Stichprobe der Unionshersteller
- (8)
- In der Einleitungsbekanntmachung kündigte die Kommission an, dass sie angesichts der großen Zahl der Unionshersteller eine Stichprobe dieser Unionshersteller bilden werde. Die Kommission bildete die Stichprobe unter Berücksichtigung einer ausgewogenen geografischen Verteilung auf der Grundlage der höchsten repräsentativen Produktions- und Verkaufsmengen. Sie unterrichtete die vorläufig ausgewählten Unternehmen und den Antragsteller. Die Kommission forderte interessierte Parteien auf, zu der vorläufigen Stichprobe Stellung zu nehmen.
- (9)
- Einer der vorläufig ausgewählten Unionshersteller teilte der Kommission mit, dass er nicht zu einer Mitarbeit in der Lage sein werde. Außerdem wurde sowohl vonseiten des Verbands der italienischen Eisen- und Stahlindustrie (Federacciai) als auch von Eurofer angemerkt, dass Südeuropa in der vorläufigen Stichprobe nicht vertreten sei. Im Interesse einer ausgewogeneren geografischen Verteilung ersetzte die Kommission den Unionshersteller, der nicht zur Mitarbeit bereit war, durch einen Unionshersteller aus Südeuropa.
- (10)
- Die endgültige Stichprobe umfasste fünf Unionshersteller aus fünf verschiedenen Mitgliedstaaten. Auf die betreffenden Hersteller entfallen über 45 % der Unionproduktion.
- 1.4.2.
- Bildung einer Stichprobe der unabhängigen Einführer
- (11)
- Damit die Kommission über die Notwendigkeit eines Stichprobenverfahrens entscheiden und gegebenenfalls eine Stichprobe bilden konnte, bat sie unabhängige Einführer um Übermittlung der in der Einleitungsbekanntmachung aufgeführten Informationen.
- (12)
- Vier Einführer lieferten die erbetenen Informationen. Somit erübrigte sich die Bildung einer Stichprobe; allen vier Einführern wurden entsprechende Fragebogen übersandt.
- (13)
- Keiner der unabhängigen Einführer legte jedoch für die Zwecke der Untersuchung einen vollständig ausgefüllten Fragebogen vor, obwohl die Kommission in dem Bemühen, einschlägige Informationen zu erhalten, Kontakt zu ihnen aufnahm.
- 1.4.3.
- Bildung einer Stichprobe der ausführenden Hersteller in der VR China
- (14)
- Damit die Kommission über die Notwendigkeit eines Stichprobenverfahrens entscheiden und gegebenenfalls eine Stichprobe für die VR China bilden konnte, bat sie ausführende Hersteller in der VR China um Übermittlung der in der Einleitungsbekanntmachung aufgeführten Informationen. Ferner ersuchte die Kommission die Vertretung der Volksrepublik China bei der Europäischen Union, ausführende Hersteller zu ermitteln und/oder zu kontaktieren, die an einer Mitarbeit bei der Untersuchung interessiert sein könnten.
- (15)
- Dreizehn Gruppen ausführender Hersteller in der VR China legten die erbetenen Informationen vor und stimmten ihrer Einbeziehung in die Stichprobe zu. Auf der Grundlage der höchsten repräsentativen Mengen von Ausfuhren in die Union schlug die Kommission eine aus drei Unternehmensgruppen bestehende Stichprobe vor, die innerhalb der zur Verfügung stehenden Zeit in angemessener Weise untersucht werden konnte. Alle der Kommission bekannten betroffenen ausführenden Hersteller und die Behörden der VR China wurden aufgefordert, zu der vorgeschlagenen Stichprobe Stellung zu nehmen.
- (16)
- Ein ausführender Hersteller, nämlich Jiangsu Tiangong Tools Company Limited (im Folgenden „Tiangong Tools” ), machte geltend, dass er in die Stichprobe einbezogen werden sollte, da er — anders als die ausgewählten ausführenden Hersteller — Werkzeugstahl und Schnellarbeitsstahl produziere. Wenn seine Produkte als betroffene Ware betrachtet würden, müsse im Interesse einer größeren Repräsentativität der Stichprobe auch er einbezogen werden.
- (17)
- Dieses Ersuchen wurde abgelehnt. Tiangong Tools führte lediglich geringe Mengen eines bestimmten Warentyps in die Union aus. Daher hätte die Stichprobe bei Einbeziehung dieses ausführenden Herstellers nicht an Repräsentativität gewonnen. Die Frage der Repräsentativität wurde von der Kommission im Zusammenhang mit der Warendefinition eingehender untersucht.
- (18)
- Somit beschloss die Kommission, die vorgeschlagene — aus drei Gruppen ausführender Hersteller bestehende — Stichprobe beizubehalten. Auf die in die Stichprobe einbezogenen ausführenden Hersteller entfallen 57 % der Gesamteinfuhren der betroffenen Ware aus der VR China in die Union und 58 % der Gesamteinfuhren der von mitarbeitenden ausführenden chinesischen Herstellern stammenden betroffenen Ware in die Union.
- 1.5.
- Individuelle Ermittlung
- (19)
- Nur ein einziger ausführender Hersteller, nämlich Tiangong Tools, beantragte eine individuelle Ermittlung nach Artikel 17 Absatz 3 der Grundverordnung und übermittelte einen entsprechenden ausgefüllten Fragebogen. Die Kommission gab dem Antrag vorläufig statt und überprüfte die beigebrachten Informationen im Rahmen eines Kontrollbesuchs vor Ort.
- (20)
- Die Untersuchung ergab jedoch, dass das betreffende Unternehmen ausschließlich Werkzeugstahl und Schnellarbeitsstahl herstellt und in die Union ausführt. Da die Kommission, wie in den Erwägungsgründen 29 bis 35 dargelegt, vorläufig entschieden hatte, Werkzeugstahl und Schnellarbeitsstahl aus dem Untersuchungsumfang auszuschließen, wurde für Tiangong Tools keine vorläufige Dumpingspanne ermittelt. Sollte die Kommission jedoch ihre Entscheidung bezüglich der Warendefinition in der endgültigen Phase der Untersuchung revidieren, würde der Antrag dieses ausführenden Herstellers auf individuelle Ermittlung erneut geprüft.
- 1.6.
- Beantwortung des Fragebogens
- (21)
- Die Kommission sandte allen bekanntermaßen betroffenen Parteien und allen übrigen Unternehmen, die sich innerhalb der in der Einleitungsbekanntmachung gesetzten Fristen gemeldet hatten, Fragebogen zu. Antworten auf den Fragebogen gingen ein von Eurofer, fünf Unionsherstellern und den mit ihnen verbundenen Stahlservicecentern, einem Verwender, drei Gruppen ausführender Hersteller in der VR China sowie einem Hersteller in einem Vergleichsland.
- 1.7.
- Kontrollbesuche
- (22)
- Die Kommission holte alle Informationen ein, die sie für die vorläufige Ermittlung von Dumping, einer dadurch drohenden Schädigung und des Unionsinteresses benötigte, und prüfte sie. Bei folgenden Unternehmen/Verbänden wurden Kontrollbesuche nach Artikel 16 der Grundverordnung durchgeführt:
- 1.8.
- Untersuchungszeitraum und Bezugszeitraum
- (23)
- Die Untersuchung zu Dumping und Schädigung betraf den Zeitraum vom 1. Januar 2015 bis zum 31. Dezember 2015 (im Folgenden „Untersuchungszeitraum” oder „UZ” ). Die Untersuchung der für die Schadensanalyse relevanten Entwicklungen betraf den Zeitraum vom 1. Januar 2012 bis zum Ende des Untersuchungszeitraums (im Folgenden „Bezugszeitraum” ).
- 2.
- BETROFFENE WARE UND GLEICHARTIGE WARE
- 2.1.
- Betroffene Ware
- (24)
- Bei der betroffenen Ware handelt es sich um bestimmte flachgewalzte Erzeugnisse aus Eisen, nicht legiertem Stahl oder legiertem Stahl, auch in Rollen (Coils) (auch zugeschnittene Waren und Schmalband ( „narrow strip” )), nur warmgewalzt, weder plattiert noch überzogen.
- (25)
- Warmgewalzte Flachstahlerzeugnisse werden durch Warmwalzen hergestellt; dabei handelt es sich um ein Metallumformungsverfahren, bei dem warmes Metall zur Dickenreduktion und -vereinheitlichung durch ein oder mehrere Paare warmer Walzen geführt wird, wobei die Temperatur des Metalls über seiner Rekristallisationstemperatur liegt. Sie können in verschiedener Form geliefert werden: in Rollen (Coils) (geölt oder nicht geölt, gebeizt oder nicht gebeizt), zugeschnitten (Blech) oder als Schmalband ( „narrow strips” ).
- (26)
- Es gibt zwei Hauptverwendungszwecke für warmgewalzte Flachstahlerzeugnisse: Erstens sind sie Ausgangsmaterial für die Herstellung verschiedener höherwertiger nachgelagerter Stahlerzeugnisse, angefangen bei kaltgewalzten(4) überzogenen Flachstahlerzeugnissen. Zweitens sind sie Halbzeug, das von Endverwendern für eine Vielzahl von Verwendungszwecken bezogen wird, unter anderem für das Baugewerbe (Herstellung von Stahlrohren), den Schiffbau, Gascontainer, Autos, Druckbehälter und Energieversorgungsleitungen.
- 2.2.
- Gleichartige Ware
- (27)
- Die Untersuchung ergab, dass die folgenden Waren dieselben grundlegenden materiellen Eigenschaften und dieselben grundlegenden Verwendungen aufweisen:
- (28)
- Die Kommission entschied in dieser Phase der Untersuchung, dass es sich bei diesen Waren um gleichartige Waren im Sinne des Artikels 1 Absatz 4 der Grundverordnung handelt.
- 2.3.
- Vorbringen zur Warendefinition
- (29)
- Zunächst einmal beantragten ein ausführender Hersteller (Jiangsu Tiangong Tools Company Limited) und ein mit einem anderen ausführenden chinesischen Hersteller verbundener Einführer (Duferco S.A.), bestimmte Typen warmgewalzter Flachstahlerzeugnisse, die in der Branche gemeinhin als „Werkzeugstahl” und „Schnellarbeitsstahl” bezeichnet werden, von der Warendefinition auszunehmen. Sie machten geltend, dass sich Werkzeugstahl und Schnellarbeitsstahl in Bezug auf Eigenschaften, Preise, Spezifikationen und Verwendungen deutlich von den anderen erfassten Waren unterscheiden.
- (30)
- Am 21. April 2016 fand eine Anhörung des betreffenden ausführenden chinesischen Herstellers in Anwesenheit des Anhörungsbeauftragten für Handelsverfahren statt. Darüber hinaus wurde am 22. Juni 2016 der Einführer zu seinem Antrag auf Ausklammerung der fraglichen Waren gehört.
- (31)
- Der Antragsteller war der Auffassung, dass die erhobenen Einwände nicht hinreichend begründet seien und dass ein Umgehungsrisiko bestehe, wenn die Kommission diesen Einwänden stattgebe.
- (32)
- Die Kommission stellte fest, dass zwischen den anderen Typen der betroffenen Ware, bei denen es sich nicht um Werkzeugstahl oder Schnellarbeitsstahl handelt, einerseits und Werkzeugstahl und Schnellarbeitsstahl andererseits tatsächlich erhebliche materielle und chemische Unterschiede bestehen. Werkzeugstahl und Schnellarbeitsstahl enthalten grundsätzlich verschiedene chemische Elemente(5), die in der betroffenen Ware nicht enthalten sind.
- (33)
- Darüber hinaus bestehen zwischen Werkzeugstahl und Schnellarbeitsstahl auf der einen Seite und anderen Typen der betroffenen Ware auf der anderen Seite Unterschiede im Produktionsprozess und bei den Verwendungszwecken sowie erhebliche Preisunterschiede. So werden Werkzeugstahl und Schnellarbeitsstahl — anders als andere Typen der betroffenen Ware — für das Bearbeiten, Spanen, Strangpressen, Zuschneiden, Stanzen und Perforieren anderer Materialien eingesetzt, was nicht der üblichen Verwendung der anderen Typen der betroffenen Ware entspricht. Zudem erfolgt die Herstellung von Werkzeugstahl nach einem anderen Produktionsverfahren, dessen einzelne Phasen dem jeweiligen Erzeugnis seine spezifischen Eigenschaften verleihen. Aufgrund dieser Unterschiede im Produktionsprozess ist die Herstellung von Werkzeugstahl und Schnellarbeitsstahl kostenintensiver, was auch zum Teil die Unterschiede gegenüber anderen Typen der betroffenen Ware beim Verkaufspreis erklärt.
- (34)
- Mengenmäßig machten die Einfuhren von Werkzeugstahl und Schnellarbeitsstahl einen Anteil von etwa 1,25 % an den Gesamteinfuhren aus der VR China im Jahr 2015 aus. Im Übrigen werden Werkzeugstahl und Schnellarbeitsstahl unter anderen, spezifischen KN-Codes eingereiht.
- (35)
- Daher nahm die Kommission Werkzeugstahl und Schnellarbeitsstahl vorläufig von der Warendefinition aus; gleichzeitig wies sie die nationalen Zollbehörden auf mögliche Umgehungsrisiken hin.
- (36)
- Außerdem beantragte am 5. August 2016 ein italienischer Verwender, nämlich Marcegaglia Carbon Steel Spa, folgende Typen der betroffenen Ware von der Warendefinition auszunehmen: Stähle ohne interstitielle Einlagerungen (IF-Stähle), Dualphasenstähle, Kohlenstoffstähle und nicht kornorientierte Stähle. Der Antrag auf Ausklammerung dieser Warentypen wurde im Wesentlichen wie folgt begründet:
- (37)
- Derselbe Verwender beantragte auch, zum Kaltwalzen bestimmte Warentypen aufgrund ihrer nachgelagerten Verwendung von der Warendefinition auszunehmen.
- (38)
- Was den Antrag auf Ausklammerung von Stählen ohne interstitielle Einlagerungen (IF-Stähle), Dualphasenstählen, Kohlenstoffstählen und nicht kornorientierten Stählen betrifft, wurde nach Auffassung der Kommission nicht nachgewiesen, dass die betreffenden Waren andere Eigenschaften und Verwendungen aufweisen. Zudem ist der endgültige detaillierte Antrag auf Ausklammerung dieser Waren erst in einer sehr späten Phase der Untersuchung eingegangen. Daher lehnte die Kommission den Antrag in dieser Phase ab, wird dieser Frage aber weiter nachgehen.
- (39)
- Was Warentypen anbelangt, die zum Wiederauswalzen bestimmt sind, ist festzustellen, dass dies einer der Hauptverwendungszwecke der betroffenen Ware ist, wie in Erwägungsgrund 26 dargelegt. Eine unterschiedliche Verwendung allein ist kein Grund für einen Ausschluss. Zudem würde eine Ausklammerung dieser Warentypen zur Ausklammerung der Mehrheit aller eingeführten Typen der betroffenen Ware führen — abgesehen davon, dass eine komplizierte, wenn nicht gar unmögliche administrative Kontrolle erforderlich wäre, um bei der betroffenen Ware eine Unterscheidung zwischen Warentypen zu treffen, die zum Wiederauswalzen bestimmt sind, und solchen, bei denen dies nicht der Fall ist. Deshalb lehnte die Kommission in dieser Phase der Untersuchung auch diesen Antrag ab.
- 3.
- DUMPING
- 3.1.
- Normalwert
- (40)
- Nach Artikel 2 Absatz 7 Buchstabe b der Grundverordnung ermittelt die Kommission den Normalwert für ausführende Hersteller in der VR China, welche die Kriterien in Artikel 2 Absatz 7 Buchstabe c der Grundverordnung erfüllen und denen somit eine Marktwirtschaftsbehandlung gewährt werden kann, gemäß Artikel 2 Absätze 1 bis 6 der Grundverordnung. Keiner der mitarbeitenden ausführenden Hersteller beantragte jedoch eine solche Behandlung.
- (41)
- Daher musste nach Artikel 2 Absatz 7 Buchstabe a der Grundverordnung die Ermittlung des Normalwerts auf der Grundlage der Preise oder des rechnerisch ermittelten Werts in einem geeigneten Drittland mit Marktwirtschaft (im Folgenden „Vergleichsland” ) erfolgen.
- (42)
- In der Einleitungsbekanntmachung schlug die Kommission vor, ein Drittland mit Marktwirtschaft (im Folgenden „Vergleichsland” ) im Sinne des Artikels 2 Absatz 7 Buchstabe a der Grundverordnung heranzuziehen. Die Kommission sandte Fragebogen an alle ihr bekannten Hersteller in den elf in der Einleitungsbekanntmachung(6) genannten Ländern mit Marktwirtschaft sowie an acht weitere Länder, bei denen davon ausgegangen werden konnte, dass dort eine gleichartige Ware hergestellt und verkauft wird, nämlich Argentinien, Australien, Ägypten, Iran, Japan, Südafrika, die Republik Korea und Taiwan. Insgesamt wurden 62 Hersteller in 19 potenziellen Vergleichsländern kontaktiert. Allerdings hat nur ein einziges Unternehmen in den USA (ArcelorMittal USA) seine Bereitschaft zur Mitarbeit erklärt und den entsprechenden Fragebogen beantwortet.
- (43)
- Die USA wird als geeigneter Vergleichsmarkt betrachtet, da es sich um einen offenen Markt handelt, auf dem es zehn inländische Hersteller der gleichartigen Ware gibt und auf dem Einfuhren aus anderen Ländern einen Anteil von bis zu über 10 % am Gesamtverbrauch haben. Aus diesem Grund und in Anbetracht der Tatsache, dass sich nur ein Hersteller aus den USA zur Mitarbeit bereit erklärt hatte, wurden die USA vorläufig als geeignetes Vergleichsland gewählt.
- (44)
- Die interessierten Parteien wurden aufgefordert, zu der getroffenen Auswahl Stellung zu nehmen. Da keine Stellungnahmen eingingen, wurden die USA als Vergleichsland bestimmt.
- (45)
- Nach Artikel 2 Absatz 2 der Grundverordnung prüfte die Kommission zunächst, ob die Verkäufe der gleichartigen Ware in den USA an unabhängige Abnehmer repräsentativ waren. Es wurde festgestellt, dass die gleichartige Ware des mitarbeitenden Herstellers auf dem Inlandsmarkt — im Vergleich zu der betroffenen Ware, die von den in die Stichprobe einbezogenen ausführenden chinesischen Herstellern in die Union ausgeführt wurde — in repräsentativen Mengen verkauft wurde.
- (46)
- Anschließend prüfte die Kommission, ob diese Verkäufe als Geschäfte im normalen Handelsverkehr im Sinne des Artikels 2 Absatz 4 der Grundverordnung angesehen werden konnten. Hierzu wurde der Anteil der gewinnbringenden Verkäufe an unabhängige Abnehmer ermittelt. Die Verkäufe wurden als gewinnbringend angesehen, wenn der Stückpreis den Produktionskosten entsprach oder darüber lag. Deshalb wurden die Produktionskosten des US-amerikanischen Herstellers im Untersuchungszeitraum ermittelt.
- (47)
- Für diejenigen Warentypen, bei denen mehr als 80 % der auf dem Inlandsmarkt abgesetzten Menge zu einem über den Kosten liegenden Preis verkauft wurden und bei denen der gewogene durchschnittliche Verkaufspreis mindestens den Produktionsstückkosten entsprach, wurde der Normalwert je Warentyp als gewogener Durchschnitt der tatsächlichen Preise aller Inlandsverkäufe dieses Warentyps ermittelt, unabhängig davon, ob diese Verkäufe gewinnbringend waren oder nicht.
- (48)
- Wenn die Menge der gewinnbringenden Verkäufe eines Warentyps 80 % oder weniger des gesamten Verkaufsvolumens dieses Typs ausmachte oder wenn der gewogene Durchschnittspreis des betreffenden Warentyps unter den Produktionsstückkosten lag, wurde dem Normalwert der tatsächliche Inlandspreis zugrunde gelegt, der als gewogener Durchschnittspreis ausschließlich der gewinnbringenden Inlandsverkäufe dieses Warentyps im Untersuchungszeitraum ermittelt wurde.
- (49)
- Bei den Warentypen, die nicht gewinnbringend waren, wurde der Normalwert nach Artikel 2 Absatz 3 der Grundverordnung anhand der Herstellkosten des US-amerikanischen Herstellers, zuzüglich Vertriebs-, Verwaltungs- und Gemeinkosten und dem bei gewinnbringenden Warentypen des US-amerikanischen Herstellers erzielten Gewinn errechnet.
- (50)
- Einige der aus der VR China in die Union ausgeführten Warentypen konnten keinen im Vergleichsland hergestellten Warentypen gegenübergestellt werden, da sie von dem US-amerikanischen Hersteller nicht verkauft werden. Daher musste der Normalwert für die Warentypen, für die es keine Entsprechung gab, nach Artikel 2 Absatz 3 der Grundverordnung anhand der Herstellkosten des Herstellers im Vergleichsland rechnerisch ermittelt werden. Die Kommission legte die Kosten der ähnlichsten Ware zugrunde und berichtigte diese Kosten im Interesse eines gerechten Vergleichs um die Kosten der Änderungsarbeiten (Längs- oder Querteilen), die erforderlich wären. Danach rechnete die Kommission anhand der tatsächlich verzeichneten Produktions- und Verkaufszahlen einen angemessenen Betrag für Vertriebs-, Verwaltungs- und Gemeinkosten (7-13 %) hinzu, wie in Artikel 2 Absatz 6 der Grundverordnung vorgesehen. Schließlich schlug sie einen angemessenen Betrag für Gewinne (10-15 %) auf, wobei sie die durchschnittliche Gewinnspanne bei Verkäufen der gewinnbringenden Waren zugrunde legte.
- 3.2.
- Ausfuhrpreise
- (51)
- Die in die Stichprobe einbezogenen ausführenden Hersteller wickelten ihre Ausfuhren in die Union sowohl direkt mit unabhängigen Abnehmern als auch über verbundene Unternehmen ab.
- (52)
- Im Falle von Direktverkäufen wurden die Ausfuhrpreise nach Artikel 2 Absatz 8 der Grundverordnung anhand der für die betroffene Ware tatsächlich gezahlten oder zu zahlenden Preise ermittelt.
- (53)
- Führten die ausführenden Hersteller die betroffene Ware über als Einführer fungierende verbundene Unternehmen in die Union aus, so wurde der Ausfuhrpreis nach Artikel 2 Absatz 9 der Grundverordnung auf der Grundlage des Preises bestimmt, zu dem die eingeführte Ware erstmals an einen unabhängigen Käufer in der Union weiterverkauft wurde. In diesem Fall wurden am Preis Berichtigungen für alle zwischen der Einfuhr und dem Weiterverkauf entstandenen Kosten vorgenommen.
- 3.3.
- Vergleich
- (54)
- Der Normalwert und der Ausfuhrpreis wurden auf der Stufe ab Werk miteinander verglichen. Die Dumpingspannen wurden ermittelt, indem die jeweiligen Preise der in die Stichprobe einbezogenen ausführenden Hersteller auf der Stufe ab Werk mit den Inlandsverkaufspreisen des Herstellers im Vergleichsland oder gegebenenfalls mit dem rechnerisch ermittelten Normalwert verglichen wurden.
- (55)
- Im Interesse eines gerechten Vergleichs zwischen Normalwert und Ausfuhrpreis wurden nach Artikel 2 Absatz 10 der Grundverordnung für Unterschiede, die die Preise und deren Vergleichbarkeit beeinflussten, gebührende Berichtigungen vorgenommen.
- (56)
- So wurden, soweit angezeigt, Berichtigungen für Transport-, Versicherungs-, Bereitstellungs-, Verlade- und Nebenkosten (4 %), Bankentgelte (0,02 %), Kreditkosten (0,05 %), Provisionen (0,6 %) und indirekte Steuern (4 %) vorgenommen.
- 3.4.
- Dumpingspanne
- (57)
- Für die in die Stichprobe einbezogenen ausführenden Hersteller wurde nach Artikel 2 Absätze 11 und 12 der Grundverordnung für jeden Typ der gleichartigen Ware der gewogene durchschnittliche Normalwert in den USA mit dem gewogenen durchschnittlichen Ausfuhrpreis des entsprechenden Warentyps verglichen.
- (58)
- Die Dumpingspanne für die mitarbeitenden ausführenden Hersteller, die nicht in die Stichprobe einbezogen wurden, wurde nach Artikel 9 Absatz 6 der Grundverordnung ermittelt. Diese Spanne wurde als gewogener Durchschnitt auf der Grundlage der für die ausführenden Hersteller in der Stichprobe ermittelten Spannen berechnet.
- (59)
- Was alle anderen ausführenden Hersteller in der VR China anbelangt, so bewertete die Kommission zunächst den Grad der Mitarbeit in der VR China. Dazu wurde der Anteil der in die Union ausgeführten Mengen der mitarbeitenden Hersteller am Gesamtvolumen der Ausfuhren des betroffenen Landes in die Union ermittelt.
- (60)
- Der Grad der Mitarbeit ist hoch. Auf dieser Grundlage wurde die residuale Dumpingspanne für alle anderen ausführenden Hersteller in der VR China vorläufig in Höhe der höchsten Dumpingspanne festgesetzt, die für die in die Stichprobe einbezogenen mitarbeitenden Hersteller ermittelt wurde.
- (61)
- Die vorläufigen Dumpingspannen, ausgedrückt als Prozentsatz des CIF-Preises frei Grenze der Union, unverzollt, betragen:
- 4.
- SCHÄDIGUNG
- 4.1.
- Definition des Wirtschaftszweigs der Union und der Unionsproduktion
- (62)
- Innerhalb der Union legten 17 Unternehmen im Rahmen der Repräsentativitätsprüfung Produktions- und Verkaufsdaten vor und gaben an, dass sie die gleichartige Ware während des Untersuchungszeitraums herstellten. Den im Antrag enthaltenen Angaben zufolge entfallen auf diese 17 Unternehmen rund 90 % der Produktion der gleichartigen Ware in der Union.
- (63)
- Außer diesen 17 Unternehmen gab es fünf weitere Unternehmen, die die gleichartige Ware im Untersuchungszeitraum herstellten.
- (64)
- Die Gesamtproduktion der Union im Untersuchungszeitraum betrug etwa 74,7 Mio. Tonnen. Die Kommission ermittelte diese Zahl auf der Grundlage aller verfügbaren Informationen über den Wirtschaftszweig der Union, wie etwa der Angaben des Antragstellers und aller der Kommission bekannten Hersteller in der Union. Wie in Erwägungsgrund 10 dargelegt, wurden fünf Unionshersteller, auf die 45 % der gesamten Unionsproduktion der gleichartigen Ware entfallen, für die Stichprobe ausgewählt. Somit handelt es sich um eine repräsentative Stichprobe.
- (65)
- Die Unionshersteller, die die Gesamtproduktion der Union erwirtschaften, bilden den Wirtschaftszweig der Union im Sinne des Artikels 4 Absatz 1 der Grundverordnung und werden entsprechend als „Wirtschaftszweig der Union” bezeichnet.
- (66)
- Das Geschäftsmodell der Unionshersteller und ihr Grad an vertikaler Integration variieren. Generell lässt sich der Wirtschaftszweig der Union jedoch als Wirtschaftszweig mit einem hohen Grad an vertikaler Integration charakterisieren, wie in Erwägungsgrund 68 näher ausgeführt.
- 4.2.
- Unionsverbrauch
- (67)
- Wie aus Erwägungsgrund 24 hervorgeht, fällt die betroffene Ware unter mehrere KN-Codes, darunter auch bestimmte ex-Codes. Im Bestreben, eine zu niedrige Schätzung des Unionsverbrauchs zu vermeiden, und in Anbetracht des offensichtlich nur marginalen Einflusses der unter diese Codes fallenden Waren auf den Gesamtverbrauch wurden die Einfuhrmengen der unter ex-Codes der KN fallenden Waren für die Zwecke der Berechnung des Unionsverbrauchs in vollem Umfang berücksichtigt.
- (68)
- Da der Wirtschaftszweig der Union größtenteils vertikal integriert ist und die betroffene Ware als Ausgangsmaterial für die Herstellung verschiedener höherwertiger nachgelagerter Waren, angefangen bei kaltgewalzten Erzeugnissen, gilt, wurden der Verbrauch im Rahmen des Eigenbedarfs und der Verbrauch auf dem freien Markt getrennt analysiert.
- (69)
- Die Unterscheidung zwischen Eigenbedarfsmarkt und freiem Markt ist für die Schadensanalyse relevant, weil die für den Eigenbedarf bestimmten Waren nicht unmittelbar mit den Einfuhren konkurrieren und innerhalb der Unternehmensgruppen Verrechnungspreise unter Zugrundelegung unterschiedlicher Preispolitiken festgesetzt werden. Die für den freien Markt bestimmte Produktion hingegen steht in direktem Wettbewerb mit den Einfuhren der betroffenen Ware, und bei den Preisen handelt es sich um Preise des freien Markts.
- (70)
- Um ein möglichst vollständiges Bild vom Wirtschaftszweig der Union zu erhalten, beschaffte die Kommission Informationen über die gesamten Tätigkeiten im Zusammenhang mit der gleichartigen Ware und prüfte, ob die Produktion für den Eigenbedarf oder für den freien Markt bestimmt war. Die Kommission kam zu dem Schluss, dass rund 60 % der Gesamtproduktion der Unionshersteller für den Eigenbedarfsmarkt bestimmt waren.
- 4.2.1.
- Eigenverbrauch auf dem Unionsmarkt
- (71)
- Die Kommission ermittelte den Eigenverbrauch der Union auf der Grundlage der Eigenverwendung und der auf dem Unionsmarkt getätigten Eigenbedarfsverkäufe aller ihr bekannten Unionshersteller. Danach entwickelte sich der Eigenverbrauch der Union wie folgt:
- (72)
- Der Eigenverbrauch der Union auf dem Unionsmarkt stieg im Bezugszeitraum um etwa 4 %. Dieser Anstieg ist in erster Linie auf ein Wachstum der Eigenbedarfsmärkte, unter anderem des Marktes für die Herstellung von Bauteilen, etwa für die Automobilindustrie, zurückzuführen.
- 4.2.2.
- Verbrauch auf dem freien Unionsmarkt
- (73)
- Die Kommission ermittelte den Unionsverbrauch auf dem freien Markt anhand a) der Verkäufe aller ihr bekannten Hersteller in der Union auf dem Unionsmarkt und b) der von Eurostat ausgewiesenen Einfuhren aus allen Drittländern in die Union, wobei auch die von den mitarbeitenden ausführenden Herstellern im betroffenen Land vorgelegten Daten berücksichtigt wurden. Danach entwickelte sich der Unionsverbrauch auf dem freien Markt wie folgt:
- (74)
- Der Unionsverbrauch auf dem freien Markt stieg im Bezugszeitraum um etwa 12 %. Der Anstieg ist in erster Linie auf die wirtschaftliche Erholung der nachgelagerten Branchen zurückzuführen.
- 4.3.
- Einfuhren aus dem betroffenen Land
- 4.3.1.
- Menge und Marktanteil der Einfuhren aus dem betroffenen Land
- (75)
- Die Kommission ermittelte die Menge der Einfuhren anhand der Eurostat-Datenbank. Der Marktanteil der Einfuhren wurde durch einen Vergleich der Einfuhrmengen mit dem Unionsverbrauch auf dem freien Markt, wie er sich aus der Tabelle in Erwägungsgrund 73 ergibt, ermittelt.
- (76)
- Die Einfuhren aus der VR China in die Union entwickelten sich wie folgt:
- (77)
- Wie der vorstehenden Tabelle zu entnehmen ist, war bei den Einfuhren aus dem betroffenen Land im Bezugszeitraum ein erheblicher Anstieg in absoluten Zahlen zu verzeichnen. Parallel dazu stieg der Gesamtmarktanteil der Einfuhren aus der VR China in die Union im Bezugszeitraum um mehr als das Fünffache.
- 4.3.2.
- Preise der Einfuhren aus dem betroffenen Land und Preisunterbietung
- (78)
- Die Kommission ermittelte die Preise der Einfuhren auf der Grundlage von Eurostat-Daten. Der gewogene Durchschnittspreis der Einfuhren aus dem betroffenen Land in die Union entwickelte sich wie folgt:
- (79)
- Der Durchschnittspreis der Einfuhren fiel von 600 EUR/Tonne im Jahr 2012 auf 404 EUR/Tonne im Untersuchungszeitraum. Im Bezugszeitraum betrug der Rückgang des durchschnittlichen Stückpreises der gedumpten Einfuhren etwa 33 %.
- (80)
- Die Kommission beurteilte die Preisunterbietung im Untersuchungszeitraum im Wege eines Vergleichs
- (81)
- Der Preisvergleich wurde für jeden Warentyp getrennt für Geschäftsvorgänge auf derselben Handelsstufe nach gegebenenfalls erforderlichen Berichtigungen und unter Abzug von Rabatten und Preisnachlässen vorgenommen. Das Ergebnis des Vergleichs wurde ausgedrückt als Prozentsatz des Umsatzes der Unionshersteller im Untersuchungszeitraum. Die Berichtigungen betrafen in erster Linie Lieferkosten (zwischen 2,7 % und 6,3 % pro in die Stichprobe einbezogenen Unionshersteller) und Preisnachlässe (zwischen 0,1 % und 19,5 %). Da sich in diesem Fall kein unabhängiger Einführer gemeldet hatte, wurde bei dem Posten der nach der Einfuhr anfallenden Kosten ein Betrag von 7 EUR je Tonne aufgeschlagen, was der Berichtigung entspricht, die in der Untersuchung zu bestimmten kaltgewalzten Flachstahlerzeugnissen vorgenommen wurde(7). Dies wurde für die am besten geeignete Methode erachtet, da die betroffene Ware, die Gegenstand der jetzigen Untersuchung ist, in vielerlei Hinsicht mit bestimmten kaltgewalzten Flachstahlerzeugnissen vergleichbar ist, wie in Erwägungsgrund 221 erläutert.
- (82)
- Auf dieser Grundlage wurde festgestellt, dass die gedumpten chinesischen Einfuhren die Preise des Wirtschaftszweigs der Union um 2,7 bis 5,6 % unterboten.
- 4.4.
- Wirtschaftliche Lage des Wirtschaftszweigs der Union
- 4.4.1.
- Allgemeine Bemerkungen
- (83)
- Im Einklang mit Artikel 3 Absatz 5 der Grundverordnung umfasste die Prüfung der Auswirkungen der gedumpten Einfuhren auf den Wirtschaftszweig der Union eine Bewertung aller Wirtschaftsindikatoren, die für die Lage des Wirtschaftszweigs der Union im Bezugszeitraum relevant waren.
- (84)
- Die makroökonomischen Indikatoren (Produktion, Produktionskapazität, Kapazitätsauslastung, Verkaufsmenge, Lagerbestände, Wachstum, Marktanteil, Beschäftigung, Produktivität und Höhe der Dumpingspannen) wurden auf der Ebene des gesamten Wirtschaftszweigs der Union bewertet. Die Bewertung basierte auf den Angaben des Antragstellers, die mit den Angaben der Unionshersteller und verfügbaren offiziellen Statistiken (Eurostat) abgeglichen wurden.
- (85)
- Die Analyse der mikroökonomischen Indikatoren (Verkaufspreise, Rentabilität, Cashflow, Investitionen, Kapitalrendite, Kapitalbeschaffungsmöglichkeiten, Löhne und Produktionskosten) erfolgte auf der Ebene der in die Stichprobe einbezogenen Unionshersteller. Die Bewertung beruhte auf den von den betreffenden Herstellern gelieferten und ordnungsgemäß geprüften Informationen.
- (86)
- Um ein möglichst vollständiges Bild vom Wirtschaftszweig der Union zu erhalten, beschaffte die Kommission Informationen über die gesamte Produktion der betroffenen Ware und prüfte, ob die Produktion für den Eigenbedarf oder für den freien Markt bestimmt war. Bei einigen Schadensindikatoren, die sich auf den Wirtschaftszweig der Union beziehen, analysierte die Kommission die Daten für den freien Markt und den Eigenbedarfsmarkt getrennt und führte eine vergleichende Analyse durch. Dabei handelt es sich um folgende Faktoren: Verkäufe, Marktanteil, Stückpreise, Stückkosten, Rentabilität und Cashflow. Andere Wirtschaftsindikatoren hingegen konnten nur sinnvoll untersucht werden, indem die gesamte Tätigkeit, also auch die Tätigkeit im Zusammenhang mit der Deckung des Eigenbedarfs des Wirtschaftszweigs der Union, betrachtet wurde, weil die betreffenden Faktoren von der gesamten Tätigkeit — ob Produktion für den Eigenbedarf oder für den Verkauf auf dem freien Markt — abhängen. Dabei handelt es sich um folgende Faktoren: Produktion, Kapazität, Kapazitätsauslastung, Investitionen, Kapitalrendite, Beschäftigung, Produktivität, Lagerbestände und Arbeitskosten. Bei diesen Faktoren ist eine Analyse des gesamten Wirtschaftszweigs der Union angezeigt, um ein vollständiges Bild seiner Schädigung zu erhalten, denn die fraglichen Daten können nicht gesondert nach Verkäufen auf dem Eigenbedarfsmarkt und Verkäufen auf dem freien Markt betrachtet werden.
- 4.4.2.
- Makroökonomische Indikatoren
- 4.4.2.1.
- Produktion, Produktionskapazität und Kapazitätsauslastung
- (87)
- Die Gesamtproduktion der Union, die Produktionskapazität und die Kapazitätsauslastung entwickelten sich im Bezugszeitraum wie folgt:
- (88)
- Im Bezugszeitraum erhöhte sich die Produktion des Wirtschaftszweigs der Union um 2 %, wenngleich ein italienischer Unionshersteller seine Produktion im betreffenden Zeitraum erhebliche drosselte (– 3 Mio. Tonnen).
- (89)
- Die vorgelegten Kapazitätsdaten beziehen sich auf die technische Kapazität, was bedeutet, dass die in der Industrie üblichen Berichtigungen für Inbetriebnahme, Wartung, Engpässe und andere normale Ausfallzeiten bereits vorgenommen wurden. Die Produktionskapazität ging im Bezugszeitraum zurück, bedingt durch Produktionsunterbrechungen in Belgien und Italien.
- (90)
- Der Anstieg der Kapazitätsauslastung war die Folge eines in erster Linie durch eine Zunahme des Eigenverbrauchs (+ 4 %) und des Verbrauchs auf dem freien Markt (+ 12 %) ausgelösten leichten Anstiegs des Produktionsvolumens — und dies, obwohl vor allem ein italienischer Unionshersteller sein Produktionsvolumen erheblich reduzierte.
- 4.4.2.2.
- Verkaufsmenge und Marktanteil
- (91)
- Die Verkaufsmenge und der Marktanteil des Wirtschaftszweigs der Union auf dem freien Markt entwickelten sich im Bezugszeitraum wie folgt:
- (92)
- Die Verkaufsmenge des Wirtschaftszweigs der Union auf dem Unionsmarkt blieb im Bezugszeitraum relativ stabil und lag bei 27 bis 28 Mio. Tonnen.
- (93)
- Der Marktanteil des Wirtschaftszweigs der Union beim Unionsverbrauch ging im Bezugszeitrum um mehr als 9 Prozentpunkte zurück, nämlich von 86,8 % auf 77,7 %. Der Rückgang des Marktanteils des Wirtschaftszweigs der Union übertraf deutlich den leichten Anstieg seiner Verkäufe auf dem freien Markt in der Union.
- (94)
- Was den Eigenbedarfsmarkt in der Union angeht, entwickelten sich Mengen und Marktanteil im Bezugszeitraum wie folgt:
- (95)
- Die Eigenbedarfsmenge des Wirtschaftszweigs der Union (bestehend aus Eigenverwendung und Eigenbedarfsverkäufen auf dem Unionsmarkt) erhöhte sich im Bezugszeitraum um 4 %, und zwar von etwa 40,7 Mio. Tonnen im Jahr 2011 auf 42,2 Mio. Tonnen im Untersuchungszeitraum.
- (96)
- Der Anteil, der beim Wirtschaftszweig der Union auf den Eigenbedarfsmarkt entfällt (ausgedrückt als Prozentsatz der Gesamtproduktion), blieb im Bezugszeitraum stabil und bewegte sich in einer Größenordnung von 55,7 % bis 56,7 %.
- 4.4.2.3.
- Beschäftigung und Produktivität
- (97)
- Bei der Berechnung der Beschäftigung wurden ausschließlich diejenigen Beschäftigten berücksichtigt, die in direktem Zusammenhang mit der Produktion der gleichartigen Ware in den verschiedenen Stahlwerken der Unionshersteller eingesetzt wurden. Die Methode lieferte genaue Daten, die sich relativ leicht ermitteln lassen.
- (98)
- Beschäftigung und Produktivität entwickelten sich im Bezugszeitraum wie folgt:
- (99)
- Die Beschäftigung im Wirtschaftszweig der Union war im Bezugszeitraum rückläufig, da angesichts des durch die Einfuhren aus China und anderen Ländern bewirkten zunehmenden Wettbewerbs auf dem Markt eine Senkung der Produktionskosten und eine Steigerung der Effizienz angestrebt wurden. Die Folge war ein Arbeitskräfteabbau von 5 % im Bezugszeitraum, wobei indirekte Arbeitsplätze nicht berücksichtigt sind. Infolgedessen und in Anbetracht des leichten Anstiegs der Produktionsmenge (+ 2 %) im Bezugszeitraum nahm die Produktivität der Arbeitskräfte des Wirtschaftszweigs der Union, gemessen als Produktion je Beschäftigten pro Jahr, weitaus stärker zu (+ 7 %) als die tatsächliche Produktion. Dies zeigt, dass der Wirtschaftszweig der Union bemüht war, sich an veränderte Marktbedingungen anzupassen, um wettbewerbsfähig zu bleiben.
- 4.4.2.4.
- Lagerbestände
- (100)
- Die Lagerbestände der Unionshersteller entwickelten sich im Bezugszeitraum wie folgt:
- (101)
- Im Bezugszeitraum gingen die Schlussbestände leicht zurück. Die meisten Typen der gleichartigen Ware werden vom Wirtschaftszweig der Union auf konkrete Aufträge der Verwender hin hergestellt. Deshalb werden die Lagerbestände nicht als aussagekräftiger Schadensindikator für diesen Wirtschaftszweig angesehen. Bestätigt wird dies auch durch die Analyse der Entwicklung der Schlussbestände als Prozentsatz der Produktion. Wie der vorstehenden Tabelle zu entnehmen ist, blieb dieser Indikator relativ konstant und lag bei etwa 3,5 % bis 4 % des Produktionsvolumens.
- 4.4.2.5.
- Höhe der Dumpingspanne
- (102)
- Alle Dumpingspannen lagen deutlich über der Geringfügigkeitsschwelle. Die Auswirkungen der tatsächlichen hohen Dumpingspannen auf den Wirtschaftszweig der Union waren angesichts der Menge und der Preise der Einfuhren aus dem betroffenen Land nicht unerheblich.
- 4.4.2.6.
- Wachstum
- (103)
- Der Unionsverbrauch (freier Markt) nahm im Bezugszeitraum um etwa 12 % zu, während die Verkaufsmenge des Wirtschaftszweigs der Union auf dem Unionsmarkt stabil blieb. Der Wirtschaftszweig der Union büßte somit Marktanteile ein, wohingegen sich der Marktanteil der Einfuhren aus dem betroffenen Land im Bezugszeitraum signifikant erhöhte.
- 4.4.3.
- Mikroökonomische Indikatoren
- 4.4.3.1.
- Preise und die Preise beeinflussende Faktoren
- (104)
- Die gewogenen durchschnittlichen Verkaufsstückpreise, die die Unionshersteller auf dem freien Markt in der Union in Rechnung stellten, entwickelten sich im Bezugszeitraum wie folgt:
- (105)
- Die vorstehende Tabelle zeigt die Entwicklung des Verkaufsstückpreises auf dem freien Markt in der Union im Vergleich zu den jeweiligen Produktionskosten. Die Verkaufspreise waren im Durchschnitt niedriger als die Produktionsstückkosten, ausgenommen im Jahr 2014, als sich der Markt zu erholen begann und der Marktanteil der Einfuhren aus China niedriger war als im Untersuchungszeitraum.
- (106)
- In den Jahren 2012 und 2013 wirkten sich — zusätzlich zum Rückgang der Stahlnachfrage im Jahr 2012 — die Folgen der Schuldenkrise im Euroraum negativ auf die Leistung des Wirtschaftszweigs der Union aus. Im Jahr 2014 und im ersten Halbjahr 2015 begann sich der Wirtschaftszweig der Union zu erholen, was verstärkten Anstrengungen zum Erhalt der Wettbewerbsfähigkeit zu verdanken war, insbesondere einer Steigerung der Produktivität der Beschäftigten des Wirtschaftszweigs, wie in Erwägungsgrund 99 dargelegt, die wiederum zu Produktivitätsgewinnen und einer besseren Kapazitätsauslastung führte.
- (107)
- Trotz dieser Anstrengungen lagen die Produktionskosten generell weiterhin über den sinkenden Verkaufspreisen; um einen allzu großen Verlust von Marktanteilen zu verhindern, folgten die Unionshersteller der Preisabwärtsspirale und senkten ihre Verkaufspreise erheblich, insbesondere im Jahr 2015. Da es sich bei der betroffenen Ware um einen Grundstoff handelt, hatten die Unionshersteller keine andere Möglichkeit als der Abwärtsspirale zu folgen.
- (108)
- Bei den in die Stichprobe einbezogenen Herstellern wurden bestimmte für den Eigenverbrauch vorgesehene warmgewalzte Flacherzeugnisse aus Eisen, nicht legiertem oder legiertem Stahl für eine nachgelagerte Weiterverarbeitung übertragen oder zu Verrechnungspreisen geliefert, wobei unterschiedliche Preispolitiken (Kosten, Kosten plus, Marktpreis) angewandt wurden. Daher kann aus der Preisentwicklung beim Eigenverbrauch keine aussagekräftige Schlussfolgerung gezogen werden.
- 4.4.3.2.
- Arbeitskosten
- (109)
- Die durchschnittlichen Arbeitskosten der Unionshersteller entwickelten sich im Bezugszeitraum wie folgt:
- (110)
- Im Bezugszeitraum stieg der Durchschnittslohn je Beschäftigten um 4 %.
- 4.4.3.3.
- Rentabilität, Cashflow, Investitionen, Kapitalrendite und Kapitalbeschaffungsmöglichkeiten
- (111)
- Rentabilität, Cashflow, Investitionen und Kapitalrendite der Unionshersteller entwickelten sich im Bezugszeitraum wie folgt:
- (112)
- Die Kommission ermittelte die Rentabilität der Unionshersteller als Nettoverlust vor Steuern aus den Verkäufen der gleichartigen Ware auf dem freien Markt in der Union, ausgedrückt in Prozent des mit diesen Verkäufen erzielten Umsatzes.
- (113)
- Die Rentabilität entwickelte sich im Bezugszeitraum negativ: In allen drei Jahren waren Verluste zu verzeichnen, ausgenommen im Jahr 2014. Nach den Verlusten in den Jahren 2012 und 2013, die zum Teil auf die Nachwirkungen der Schuldenkrise im Euroraum (und einen Rückgang der Stahlnachfrage im Jahr 2012) zurückzuführen waren, konnten sich die Unionshersteller im Jahr 2014 und im ersten Halbjahr 2015 teilweise erholen.
- (114)
- Unter dem Nettocashflow ist die Fähigkeit der Unionshersteller zu verstehen, ihre Tätigkeit selbst zu finanzieren. Die Entwicklung des Nettocashflows stellte sich im Bezugszeitraum sehr unterschiedlich dar, blieb jedoch insgesamt weitgehend positiv, insbesondere aufgrund zahlungsunwirksamer Aufwendungen, wie zum Beispiel Abschreibungen.
- (115)
- Da die Kapitalrendite in allen Jahren — ausgenommen im Jahr 2014 — insgesamt negativ blieb, fuhr der Wirtschaftszweig der Union seine Investitionen zwischen 2012 und 2015 um 13 % zurück. Die Möglichkeiten zur Kapitalbeschaffung waren aufgrund der im Bezugszeitraum entstandenen Verluste beeinträchtigt, wie sich am Rückgang der Investitionen ablesen lässt.
- (116)
- In der nachstehenden Tabelle werden die Daten für 2015 nach Quartal aufgeschlüsselt, da der Antragsteller in seinem Antrag angeführt hatte, dass im zweiten Halbjahr 2015 eine erhebliche Verschlechterung der Situation eingetreten sei. Die Daten in der Tabelle bestätigen in der Tat, dass es aufgrund des weiteren Verfalls der Verkaufspreise auf dem freien Markt der Union im zweiten Halbjahr 2015 zu einer erheblichen Verschlechterung bei Rentabilität und Nettoverkaufswert gekommen ist.
- 4.4.4.
- Schlussfolgerung zur Frage der bedeutenden Schädigung
- (117)
- Einerseits konnte der Wirtschaftszweig der Union als Ganzes seine Produktion leicht steigern (trotz einer erheblichen Verringerung der Produktion bei vor allem einem größeren italienischen Hersteller) und seine Kapazitätsauslastung aufgrund des Anstiegs des Eigenverbrauchs und des Verbrauchs auf dem freien Markt verbessern. Auch ergriff der Wirtschaftszweig der Union konkrete Maßnahmen zur Steigerung der Effizienz, insbesondere durch eine strenge Begrenzung der Herstellkosten (vor allem der Rohstoffkosten) und durch eine Erhöhung der Produktion pro Beschäftigten. Auf diese Weise konnten die Produktionskosten um 25 % gesenkt werden. Außerdem blieb der Cashflow im gesamten Bezugszeitraum positiv. Die in die Stichprobe einbezogenen Unionshersteller konnten im Bezugszeitraum immerhin noch Investitionen in einem Umfang von rund 250 bis 330 Mio. EUR tätigen.
- (118)
- Andere Schadensindikatoren hingegen lassen — trotz der im Bezugszeitraum vom Wirtschaftszweig der Union unternommenen Anstrengungen zur Verbesserung seiner Gesamtleistung — auf eine Verschlechterung der Lage auf dem freien Markt schließen. Über den gesamten Bezugszeitraum hinweg, ausgenommen im Jahr 2014 und Anfang 2015, als im Wirtschaftszweig der Union eine leichte Erholung einsetzte, wurden Verluste eingefahren, die im zweiten Halbjahr 2015 ein untragbares Ausmaß erreichten. So büßte der Wirtschaftszweig der Union, obwohl die Verkaufsmengen auf dem freien Markt der Union relativ stabil blieben, Marktanteile ein und musste seine Investitionen angesichts negativer Kapitalrenditen zurückfahren.
- (119)
- Aufgrund des Vorstehenden wird in dieser Phase der Untersuchung der Schluss gezogen, dass die obigen Daten belegen, dass sich der Wirtschaftszweig der Union am Ende des Untersuchungszeitraums zwar in einer schlechten Lage befand, jedoch nicht in dem Maße, dass er im Bezugszeitraum eine bedeutende Schädigung im Sinne des Artikels 3 Absatz 5 der Grundverordnung erlitten hätte.
- 5.
- DROHENDE SCHÄDIGUNG
- 5.1.
- Vorbemerkung
- (120)
- Bei der Analyse einer drohenden bedeutenden Schädigung des Wirtschaftszweigs der Union werden nach Artikel 3 Absatz 9 Unterabsatz 2 der Grundverordnung unter anderem folgende Faktoren berücksichtigt:
- (121)
- Der in Artikel 3 Absatz 9 Unterabsatz 2 enthaltenen Formulierung „unter anderem” ist zu entnehmen, dass bei der Feststellung einer drohenden Schädigung neben diesen vier Faktoren noch weitere Faktoren analysiert werden können. Insbesondere analysierte die Kommission darüber hinaus Faktoren wie die Rentabilität und die Auftragseingänge, zu denen ihr Daten für den Untersuchungszeitraum und für die Zeit nach dem Untersuchungszeitraum vorlagen.
- (122)
- Was den Bezugszeitraum betrifft, prüfte die Kommission erneut die für den Zeitraum 2012-2015 erfassten Daten, da die Kenntnis der gegenwärtigen Lage des Wirtschaftszweigs der Union unverzichtbar ist, um festzustellen, ob eine Schädigung des Wirtschaftszweigs droht(8). Anschließend nahm sie für alle Faktoren eine prospektive Analyse vor. Außerdem konnte die Kommission Daten zu gedumpten Einfuhren, chinesischen Kapazitäten und Einfuhrpreisen für den Zeitraum Januar bis Juni 2016 erheben, um die Prognosen zu bestätigen oder zu entkräften, wie dies vom Gerichtshof verlangt wird(9). Zu Rentabilität und Auftragseingängen waren jedoch keine umfassenden Daten für den gesamten Zeitraum Januar bis Juni 2016 verfügbar, sondern lediglich Teildaten bis Ende März 2016. Zur Höhe der Lagerbestände konnten — insbesondere für den Wirtschaftszweig der Union — keine umfassenden Daten für den Zeitraum bis Ende Juni 2016 beschafft werden. Diese Daten werden jedoch nach Veröffentlichung dieser Verordnung aktualisiert und, soweit möglich, werden dann auch weitere Faktoren untersucht. In dieser Phase der Untersuchung wurden die besten verfügbaren Daten zu Rentabilität, Auftragseingängen und Lagerbeständen verwendet.
- (123)
- Zudem muss nach Artikel 3 Absatz 9 Unterabsatz 1 Satz 2 der Grundverordnung das Eintreten entsprechender Umstände klar voraussehbar gewesen sein und unmittelbar bevorstehen.
- 5.2.
- Drohende Schädigung
- 5.2.1.
- Erhebliche Steigerungsrate bei den gedumpten Einfuhren auf dem Markt der Union als Indiz für einen voraussichtlichen erheblichen Einfuhranstieg
- (124)
- Die Einfuhren aus dem betroffenen Land sind zwischen 2012 und dem Untersuchungszeitraum von 246720 Tonnen auf 1519304 Tonnen gestiegen, wie aus der Tabelle in Erwägungsgrund 76 ersichtlich ist. Diese Einfuhren erfolgten durchweg zu immer niedrigeren Preisen. Die erhebliche Zunahme des Marktanteils der gedumpten chinesischen Einfuhren (+ 550 %) bestätigt, dass die Entwicklung bei diesen Einfuhren nicht nur die Folge einer gestiegenen Nachfrage (+ 12 %) war. Die ausführenden chinesischen Hersteller durchdringen einen neuen Markt und erobern Marktanteile mit Niedrigpreiseinfuhren auf Kosten anderer Wirtschaftsbeteiligter, unter anderem der Unionshersteller. Die Einfuhren aus der VR China (773275 Tonnen) stiegen im ersten Halbjahr 2016 gegenüber dem ersten Halbjahr 2015 (712390 Tonnen) weiter an (um 8,5 %) (Quelle: Eurostat). Wie aus den vorliegenden Daten hervorgeht, war nicht nur im Bezugszeitraum ein beträchtlicher Anstieg der gedumpten Einfuhren aus der VR China zu verzeichnen; auch in der Zeit nach der Untersuchung konnte dieser Trend nicht gestoppt oder gar umgekehrt werden.
- 5.2.2.
- Genügend frei verfügbare Kapazitäten
- 5.2.2.1.
- Kapazitäten in der VR China (Rohstahl und gleichartige Ware)
- (125)
- Was die chinesischen Rohstahlkapazitäten anbelangt, so ist den verfügbaren Informationen zufolge seit geraumer Zeit ein immer rascherer Anstieg der Stahlkapazitäten zu verzeichnen. Entfielen auf die VR China im Jahr 2004 noch 25,6 % der gesamten weltweiten Rohstahlproduktion(10), so hat sich die Produktion des Landes inzwischen nahezu verdoppelt und erreichte im Jahr 2015 einen Anteil von 50,3 %. Hierzu wird in der Mitteilung der Kommission zur Stahlindustrie Folgendes festgestellt: „[D]ie Kapazitätsreserven in bestimmten Drittländern, insbesondere China, [sind] rasant angestiegen. Allein in China wird die Überkapazität auf rund 350 Mio. Tonnen, d. h. auf fast das Doppelte des jährlichen Produktionsvolumens der Union, geschätzt.” (11)
- (126)
- Die OECD schätzte die chinesischen Stahlproduktionskapazitäten auf insgesamt 1140 Mio. Tonnen(12) im Jahr 2014, wohingegen Berechnungen zur tatsächlichen chinesischen Produktion ein Volumen von 822,8 Mio. Tonnen ergaben(13). Somit dürften sich die verfügbaren chinesischen Kapazitätsüberschüsse mit Sicherheit auf über 300 Mio. Tonnen belaufen.
- (127)
- Derartige Stahlüberkapazitäten übertreffen bei Weitem die Nachfrage nach der gleichartigen Ware in der VR China oder in anderen Ländern. Tatsächlich verlangsamt sich das Nachfragewachstum auf den globalen Märkten und wird die Lücke zwischen Kapazität und Nachfrage immer größer, so eine neuere OECD-Studie(14).
- (128)
- Die Tatsache, dass das betroffene Land über massive Überkapazitäten im Stahlsektor verfügt, wird von den chinesischen Behörden nicht bestritten: Erstens legte der Chinesische Staatsrat am 1. Februar 2016 eine Stellungnahme zur Lösung des Problems der Kapazitätsüberschüsse in der Stahlindustrie ( „Opinion for the steel industry to resolve excess capacity” ) vor, in der das Gesamtkonzept der VR China für ein entschlosseneres Vorgehen gegen die Überkapazitäten in der chinesischen Stahlindustrie dargelegt wird. Zu den geplanten Maßnahmen zählen unter anderem eine Reduzierung der Rohstahlkapazitäten um 100 bis 150 Mio. Tonnen über einen Zeitraum von fünf Jahren sowie ein strenges Verbot der Schaffung neuer Produktionskapazitäten. Zweitens stellte die China Iron & Steel Association (CISA) in ihrer Stellungnahme fest, dass „die chinesische Regierung und der chinesische Stahlverband in den letzten Jahren wirksame Maßnahmen ergriffen” hätten. „Seit 2011 unternimmt China aktive Anstrengungen, um veraltete Kapazitäten zu beseitigen und Energiesparmaßnahmen zu fördern.” (15)
- (129)
- Allerdings wurden unlängst Meldungen bekannt, wonach sich Chinas Ankündigung eines Kapazitätsabbaus in der Zeit nach dem Untersuchungszeitraum und die Realität widersprüchlich darstellen:
- (130)
- Schließlich analysierte die Kommission die in Erwägungsgrund 128 erwähnten Zusagen und Verpflichtungen seitens der chinesischen Behörden. Trotz entsprechender Ankündigungen Anfang 2016 wurden die Zusagen und Verpflichtungen noch nicht eingelöst.
- (131)
- Es ist davon auszugehen, dass das Problem der Überkapazitäten im Stahlsektor in der VR China weithin bekannt ist und auch von den chinesischen Behörden eingeräumt wird.
- (132)
- Der Bewertung zufolge macht die gleichartige Ware einen erheblichen Anteil an der gesamten Rohstahlproduktion aus: In den Jahren 2013 und 2014 betrug die Rohstahlproduktion der VR China insgesamt 822000 Mio. Tonnen bzw. 822698 Mio. Tonnen und die Produktion warmgewalzter Flacherzeugnisse insgesamt 311564 Mio. Tonnen (was 37,9 % der gesamten Rohstahlproduktion entspricht) bzw. 317387 Mio. Tonnen (was 38,6 % der gesamten Rohstahlproduktion entspricht)(16). Somit sind die genannten Daten zur Rohstahlproduktion auch ein guter Indikator für die Überkapazitäten der gleichartigen Ware in der VR China.
- (133)
- Außerdem sei auf die Tabelle in Erwägungsgrund 185 verwiesen, in der die tatsächliche Produktion der gleichartigen Ware in der VR China in den Jahren 2014 und 2013 mit der tatsächlichen Produktion anderer Länder verglichen wird. Beispielsweise geht aus der Tabelle hervor, dass die Produktion der gleichartigen Ware in der VR China (317,4 Mio. Tonnen) im Jahr 2014 etwa fünfmal so hoch war wie die gesamte aggregierte Produktion Russlands, der Ukraine, Irans und Brasiliens zusammen genommen (57,4 Mio. Tonnen). Dies lässt Rückschlüsse zu auf die in der VR China vorhandenen riesigen Kapazitäten für die Produktion der gleichartigen Ware.
- (134)
- Drittens bestätigte die Untersuchung, dass die in die Stichprobe einbezogenen chinesischen ausführenden Hersteller im Untersuchungszeitraum im Durchschnitt eine Kapazitätsauslastung von 65 % verzeichneten. Dies entspricht mehr als 14 Mio. Tonnen frei verfügbarer Kapazitäten der betroffenen Ware bei nur drei Unternehmen. Es handelt sich hier um einen weiteren Indikator der Kapazitätsreserven für die Produktion der gleichartigen Ware. Bei Zugrundlegung ähnlicher Quoten für andere chinesische Hersteller warmgewalzter Flachstahlerzeugnisse (hot-rolled flat steel products — HRF) kann insgesamt von hohen HRF-Kapazitätsreserven in China ausgegangen werden.
- (135)
- Zudem ist der Unionsmarkt ein offener Markt mit hohen Einfuhren aus verschiedenen Ländern, wie der Tabelle in Erwägungsgrund 177 zu entnehmen ist. Aus Tabelle 4 in Erwägungsgrund 76 geht hervor, dass ausführende chinesische Hersteller vor allem seit 2012 in den Unionsmarkt ausführen und mit Niedrigpreiseinfuhren rasch Marktanteile auf Kosten anderer Wirtschaftsbeteiligter, einschließlich der Unionshersteller, erobern. Dies beweist, dass die Marktdurchdringung im Bezugszeitraum für die ausführenden chinesischen Hersteller relativ leicht und erfolgreich war, und ist somit ein Indiz für die Attraktivität des Unionsmarktes für chinesische und andere ausführende Hersteller.
- 5.2.2.2.
- Aufnahmekapazität von Drittländern
- (136)
- Im Einklang mit Artikel 3 Absatz 9 Unterabsatz 2 Buchstabe b der Grundverordnung analysierte die Kommission, inwieweit den ausführenden chinesischen Herstellern andere Ausfuhrmärkte zur Verfügung stehen, die zusätzliche Ausfuhren aufnehmen können.
- (137)
- Der Zugang zu einigen (größeren) Ausfuhrmärkten erweist sich angesichts handelspolitischer Schutzmaßnahmen (z. B. in den USA, Malaysia, Indien und Mexiko) und/oder Untersuchungen (etwa in Thailand) oder Zollerhöhungen (Südafrika) für die chinesischen ausführenden Hersteller zunehmend als schwierig.
- (138)
- Statistische Ausfuhrdaten — für 2015 und die ersten sechs Monate 2016 — für eine Stichprobe(17) von KN-Codes, die die gleichartige Ware betreffen, deuten jedoch auf einen Status quo bei den chinesischen Ausfuhren in den Rest der Welt hin.
- (139)
- Erstens lässt sich feststellen, dass das betroffene Land in den ersten sechs Monaten des Jahres 2016 annähernd dieselben Mengen ausgeführt hat, wenn man die Zahlen auf ein volles Jahr umgerechnet und mit den Zahlen für 2015 vergleicht. Allerdings war der durchschnittliche Verkaufsstückpreis in den ersten sechs Monaten des Jahres 2016 niedriger als im Vorjahreszeitraum. Zweitens wurden die Marktanteilverluste in einigen Ländern (etwa in Indonesien und Vietnam), die in den ersten sechs Monaten des Jahres 2016 gegenüber dem Vorjahreszeitraum zu verzeichnen waren, durch Marktanteilgewinne in anderen Ländern (etwa in Bangladesch und der Demokratischen Volksrepublik Korea) ausgeglichen. Die Kommission gelangte daher zu dem Schluss, dass es unwahrscheinlich ist, dass Drittländer allein in der Lage sind, die riesigen Mengen frei verfügbarer Kapazitäten aus der VR China aufzunehmen. Auch wenn derzeit ein Status quo bei den chinesischen Ausfuhren in andere Drittländer festzustellen ist, dürfte der attraktive Unionsmarkt, wie in Erwägungsgrund 135 festgestellt, auch weiterhin zu den Hauptzielländern gedumpter chinesischer Ausfuhren zählen.
- 5.2.2.3.
- Aufnahmekapazität der VR China
- (140)
- Auch die VR China verfügt nicht über eine ausreichende Aufnahmekapazität. Die Inlandsnachfrage nach Stahl in der VR China ist rückläufig. Nach Angaben der World Steel Association wurde, nachdem die Stahlnachfrage in China 2013 ihren Höchststand erreicht hatte, zunächst mit einem Rückgang von – 3,5 % im Jahr 2015 und – 2,0 % im Jahr 2016 gerechnet(18). Diese Zahlen wurden jedoch später von der World Steel Association korrigiert: „der Rückgang der Stahlnachfrage in China dürfte sich 2016 auf – 4,0 % und 2017 auf – 3,0 % 2017 belaufen. Demnach würde die Nachfrage im Jahr 2017 626,1 Mio. Tonnen (15 % weniger als 2013) betragen, was einem Rückgang auf 41,9 % des weltweiten Stahlverbrauchs gegenüber 47,9 % im Jahr 2009 und 44,8 % im Jahr 2015 entspricht” (19).
- 5.2.2.4.
- Schlussfolgerung zur Frage der Kapazitäten
- (141)
- Zusammenfassend lässt sich feststellen, dass aller Wahrscheinlichkeit nach auch weiterhin erhebliche Mengen der vorhandenen massiven Stahlüberkapazitäten, einschließlich der gleichartigen Ware, auf den Unionsmarkt gelenkt werden. Die derzeitigen Überkapazitäten und die unzureichende Aufnahmefähigkeit von Drittstaaten oder der VR China selbst legen die Vermutung nahe, dass die chinesischen Ausfuhren in die Union, wo sich die Marktdurchdringung im Bezugszeitraum als relativ leicht und äußerst erfolgreich erwiesen hat, deutlich ansteigen werden.
- 5.2.3.
- Preisniveau der Einfuhren
- (142)
- Wie in Erwägungsgrund 78 dargelegt, gingen im Bezugszeitraum die durchschnittlichen Preise der Einfuhren aus dem betroffenen Land um 33 % Prozent zurück, nämlich von 600 EUR/Tonne im Jahr 2012 auf 404 EUR/Tonne im Jahr 2015.
- (143)
- In der nachstehenden Tabelle werden die durchschnittlichen Stückpreise der chinesischen Einfuhren mit den Verkaufsstückpreisen der fünf in die Stichprobe einbezogenen Unionshersteller verglichen:
- (144)
- Im Jahr 2012 lagen die durchschnittlichen Preise der Einfuhren aus der VR China deutlich über den Preisen der Unionshersteller. Im Jahr 2015 gingen die Preise der Einfuhren aus der VR China jedoch stark zurück (404 EUR/Tonne) und lagen damit deutlich unter denen des Wirtschaftszweigs der Union (427 EUR/Tonne). Dies wurde durch die Preisunterbietungsanalyse in Erwägungsgrund 82 bestätigt.
- (145)
- Die nachstehende Tabelle zeigt, dass die chinesischen Stückpreise in der Zeit nach der Untersuchung, also im Zeitraum Januar bis Juni 2016, bei Eintritt in den Unionsmarkt, weiter kontinuierlich zurückgingen.
- (146)
- Die Untersuchung ergab, dass sich die niedrigen Preise der chinesischen Einfuhren in zweierlei Hinsicht negativ auswirken:
- 5.2.4.
- Lagerbestände
- (147)
- Nach Einschätzung der Kommission ist dieser Faktor für die Analyse nicht sonderlich bedeutsam, da die Lagerhaltung in der Regel bei den Händlern (Fachhändlern) und nicht bei den Herstellern erfolgt. Außerdem produzieren die Unionshersteller in erster Linie auf Bestellung, was es ihnen erlaubt, ihre Lagerbestände möglichst gering zu halten. Dennoch untersuchte die Kommission diesen Faktor, der in Artikel 3 Absatz 9 Unterabsatz 2 der Grundverordnung ausdrücklich erwähnt wird (siehe Erwägungsgrund 120).
- (148)
- Gegen Ende des Untersuchungszeitraums war sowohl in der VR China als auch auf dem Unionsmarkt(20) ein Rückgang der Lagerbestände zu verzeichnen. Dies lässt sich möglicherweise durch die Preisrückgänge in den Jahren 2015 und 2016 erklären: Erwartet ein Hersteller oder Händler einen Preisanstieg, sollte er rasch Lagerbestände aufbauen, um beim Anstieg der Preise entsprechend höhere Gewinne erzielen zu können.
- (149)
- Trotz entsprechender Anfragen und eigener Nachforschungen ist es der Kommission nicht gelungen, umfassende Daten über die Lagerbestände in der Zeit nach der Untersuchung zu beschaffen. Sie hielt es jedoch für wahrscheinlich, dass die Lagerbestände der betroffenen Ware Anfang 2016 in der Union nach wie vor eher niedrig waren: So hatten etwa in Deutschland laut Angaben des Bundesverbands Deutscher Stahlhandel (BDS) die Lagerbestände bei Flachstahl Ende letzten Jahres den niedrigsten Stand seit Dezember 2003 erreicht. Die jüngsten Daten deuteten zwar auf eine gewisse Verbesserung der Situation hin, dennoch sollen die Flachstahlbestände mit einem Volumen von 1,4 Mio. Tonnen im Februar immer noch um 7 % unter dem Vorjahreswert gelegen haben(21).
- (150)
- In der Volksrepublik China gingen die Stahlbestände in den Stahllagern von 40 großen chinesischen Städten den vorliegenden Angaben zufolge von 9,47 Tonnen Ende Mai 2016 auf 8,86 Tonnen Ende Juni 2016 zurück, nachdem das Volumen Ende Juni 2015 noch bei 12,86 Tonnen gelegen hatte. Im Monat Mai 2016 beliefen sich die Lagerbestände von 80 großen chinesischen Stahlwerken zusammen auf 14,17 Tonnen gegenüber 16,71 Tonnen Ende Mai 2015(22).
- (151)
- Zusammenfassend lässt sich feststellen, dass die Lagerbestände sowohl am Ende des Untersuchungszeitraums als auch im Zeitraum nach der Untersuchung rückläufig waren. Wenngleich diesem Faktor für die Analyse keine wesentliche Bedeutung zukommt, lässt er nichtsdestoweniger Rückschlüsse auf einen potenziellen weiteren Rückgang der Preise und ein daraus resultierendes höheres Risiko einer Schädigung zu.
- 5.2.5.
- Sonstige Aspekte: Rentabilität und Auftragseingänge des Wirtschaftszweigs der Union
- (152)
- Der Wirtschaftszweig der Union braucht nachhaltige Gewinne. Daher ist dieser Schadensindikator von großer Bedeutung. Auftragseingänge sind bestätigte Verpflichtungen seitens der Abnehmer; an ihnen lässt sich die Entwicklung der Verkäufe des Wirtschaftszweigs der Union in den kommenden Monaten ablesen. Die Kommission konnte Daten zu Gewinnen und Auftragseingängen für den Untersuchungszeitraum und die Zeit nach der Untersuchung erheben und analysieren.
- (153)
- Was den Rentabilitätsaspekt anbelangt, setzte im Jahr 2014 und in den ersten beiden Quartalen 2015, wie in Erwägungsgrund 113 dargelegt, bei den Unionsherstellern eine leichte Erholung ein. Ab dem zweiten Halbjahr 2015 wurden dann, wie in Erwägungsgrund 116 erwähnt, Verluste eingefahren, die im vierten Quartal des Untersuchungszeitraums ein untragbares Niveau erreichten.
- (154)
- Für die Zeit nach der Untersuchung lagen noch keine Rentabilitätszahlen für den Wirtschaftszweig der Union als Ganzes vor. Allerdings wurden Rentabilitätszahlen für die Antragsteller erhoben, auf die, wie in Erwägungsgrund 62 festgestellt, rund 90 % der Gesamtproduktion des Wirtschaftszweigs der Union entfallen. Die entsprechenden Daten werden nach Veröffentlichung dieser Verordnung aktualisiert und, soweit möglich, werden dann auch noch andere Faktoren berücksichtigt. In dieser Phase der Untersuchung wurden die besten verfügbaren Daten zu Rentabilität und Auftragseingängen verwendet.
- (155)
- Wie in der Tabelle in Erwägungsgrund 145 dargestellt, gingen die chinesischen Ausfuhrpreise im ersten Halbjahr 2016 weiter zurück und lagen unter den Produktionskosten der Unionshersteller. Dies ist Ausdruck der auf dem Unionsmarkt praktizierten aggressiven chinesischen Preisbildung, der die Unionsersteller längerfristig nicht standhalten können. Auch durch nachstehende Tabelle, die Informationen zur Rentabilität der Antragsteller enthält, wird dies bestätigt. Im Rahmen der Untersuchung wurde eine weitere Verschlechterung der Rentabilität der Antragsteller festgestellt.
- 5.2.6.
- Vorhersehbarkeit und unmittelbares Bevorstehen veränderter Umstände
- (156)
- Artikel 3 Absatz 9 der Grundverordnung sieht Folgendes vor: „Das Eintreten von Umständen, unter denen das Dumping eine Schädigung verursachen würde, muss klar vorauszusehen sein und unmittelbar bevorstehen.”
- (157)
- Alle oben genannten Faktoren wurden in Bezug auf den Untersuchungszeitraum analysiert und überprüft. Insbesondere ist festzustellen, dass die Rentabilität der in die Stichprobe einbezogenen Unionshersteller im 4. Quartal 2015, als der von der VR China ausgehende Preisdruck am stärksten spürbar wurde, ein untragbares Niveau von – 10 % erreichte. Die Daten für die Zeit nach der Untersuchung machten zudem deutlich, dass sich dieser negative Trend, der im zweiten Halbjahr 2015 einsetzte, im ersten Halbjahr 2016 keineswegs anders darstellte. Sollte sich dieser Trend fortsetzen, wird die fragile Lage des Wirtschaftszweigs der Union in Kürze in eine Situation bedeutender Schädigung münden. Auf der Grundlage der Daten für den Untersuchungszeitraum kam die Kommission folglich zu dem Schluss, dass am Ende des Untersuchungszeitraums das Eintreten von Umständen, unter denen das Dumping eine Schädigung verursachen würde, klar vorauszusehen war und unmittelbar bevorstand.
- 5.3.
- Schlussfolgerung zur Frage der drohenden Schädigung
- (158)
- Während sich der Wirtschaftszweig der Union im Jahr 2014 und in den ersten beiden Quartalen 2015 erholte, zeigten in der zweiten Jahreshälfte 2015 fast alle Schädigungsindikatoren einen dramatischen Rückgang. Die Untersuchung ergab, dass sich dieser negative Trend, der im zweiten Halbjahr 2014 einsetzte, im ersten Halbjahr 2016 nicht umkehrte. Die Prognosen des Wirtschaftszweigs der Union zu Rentabilität und künftigen Verkäufen fallen negativ aus und könnten sich bestätigen (siehe Tabelle 17 in Erwägungsgrund 155). Zurückgehende Verkaufszahlen und niedrigere/negative Margen dürften aller Wahrscheinlichkeit nach zu erheblichen Verlusten, Auftragseinbußen und Arbeitsplatzverlusten führen. Folglich weisen alle im Rahmen des Artikels 3 Absatz 9 der Grundverordnung bewerteten Faktoren, insbesondere der rasche Anstieg gedumpter Einfuhren im Jahr 2015 (der sich 2016 fortsetzte) zu weiter sinkenden Preisen, die riesigen Kapazitätsüberschüsse in der VR China und die negativen Entwicklungen im Bereich der Rentabilität des Wirtschaftszweigs der Union, in dieselbe Richtung.
- (159)
- Angesichts dieser Analyse kam die Kommission in dieser Phase der Untersuchung zu dem Schluss, dass dem Wirtschaftszweig der Union am Ende des Untersuchungszeitraums eine klar vorauszusehende unmittelbar bevorstehende Schädigung drohte.
- 6.
- SCHADENSURSACHE
- (160)
- Im Einklang mit Artikel 3 Absatz 6 der Grundverordnung prüfte die Kommission, ob die drohende bedeutende Schädigung des Wirtschaftszweigs der Union ihren Grund in den gedumpten Einfuhren aus dem betroffenen Land hatte. Im Einklang mit Artikel 3 Absatz 7 der Grundverordnung prüfte die Kommission ebenfalls, ob zur gleichen Zeit andere bekannte Faktoren den Wirtschaftszweig der Union zu schädigen gedroht haben könnten. Die Kommission stellte sicher, dass eine etwaige drohende Schädigung durch andere Faktoren als die gedumpten Einfuhren aus der VR China nicht den gedumpten Einfuhren zugerechnet wurde. Dabei handelt es sich um folgende Faktoren: Wirtschaftskrise und Rückgang der Stahlnachfrage, zum Verfall der Verkaufspreise führende Rohstoffkosten, Einfuhren aus Drittländern, Ausfuhrleistung der Unionshersteller und Behauptung, dass ein einziger Unionshersteller allein eine Schädigung des Wirtschaftszweigs der Union verursacht habe.
- 6.1.
- Auswirkungen der gedumpten Einfuhren
- (161)
- Die Verkaufspreise der ausführenden chinesischen Hersteller fielen im Schnitt von 600 EUR/Tonne im Jahr 2012 auf 404 EUR/Tonne im Untersuchungszeitraum (-33 %). Indem sie ihre Verkaufsstückpreise im Bezugszeitraum ständig weiter senkten, konnten die ausführenden chinesischen Hersteller, wie in Erwägungsgrund 76 dargelegt, ihren Marktanteil zwischen 2012 (0,79 %) und dem Untersuchungszeitraum (4,32 %) deutlich erhöhen. Vor allem im Untersuchungszeitraum kam es zu einem erheblichen Anstieg der chinesischen Einfuhren gegenüber den Vorjahren.
- (162)
- Nachdem die nachlassende Stahlnachfrage und die Nachwirkungen der Schuldenkrise im Euroraum in den Jahren 2012 und 2013 negativ auf die Leistung des Wirtschaftszweigs der Union durchgeschlagen hatten, konnte sich der Wirtschaftszweig der Union im Jahr 2014 leicht erholen. Ab dem zweiten Halbjahr 2015 jedoch hatte der kontinuierliche Anstieg der zu Unterbietungspreisen getätigten Einfuhren aus dem betroffenen Land eindeutig negative Auswirkungen auf die Leistung des Wirtschaftszweigs der Union. Denn während der Wirtschaftszweig der Union im Jahr 2015 seine Kosten reduzierte, indem er Produktivitätsgewinne erzielte, was unter anderem durch einen Arbeitskräfteabbau und aufgrund sinkender Rohstoffpreise möglich wurde, nahmen die gedumpten Einfuhren weiter zu und zwangen den Wirtschaftszweig der Union dazu, seine Verkaufspreise in der Union noch weiter zu senken, um den Verlust von Marktanteilen zu begrenzen. Die Folge war, dass es bei der Rentabilität des Wirtschaftszweigs der Union, nachdem sie sich dank der Reduzierung der Verluste im Jahr 2014 und im ersten Halbjahr 2015 leicht verbessert hatte, ab dem zweiten Halbjahr 2015 zu einer völligen Trendumkehr kam: Das Volumen der Einfuhren aus der Volksrepublik China nahm weiter zu und die chinesischen Preise sanken noch weiter; gleichzeitig gingen Preise und Rentabilität des Wirtschaftszweigs der Union weiter zurück.
- (163)
- Angesichts des zeitlichen Zusammenfallens der ständigen Zunahme gedumpter Einfuhren zu immer niedrigeren Preisen einerseits und der Marktanteileinbußen für den Wirtschaftszweig der Union sowie des Preisdrucks und der damit einhergehenden weiteren Verluste, insbesondere ab dem zweiten Halbjahr 2015, andererseits, kam die Kommission zu dem Schluss, dass sich die gedumpten Einfuhren negativ auf die Lage des Wirtschaftszweigs der Union auswirkten.
- (164)
- Hinzu kommt, dass die allmähliche Konjunkturverlangsamung in China und die beträchtlichen Überkapazitäten der chinesischen Stahlindustrie die chinesischen Stahlproduzenten dazu veranlassen, ihre Produktionsüberschüsse auf die Ausfuhrmärkte zu lenken, wobei der Unionsmarkt ein attraktiver Ausfuhrmarkt ist. Auf anderen traditionell wichtigen Ausfuhrmärkten wurden Maßnahmen gegen chinesische Stahlerzeugnisse, einschließlich warmgewalzter Flachstahlerzeugnisse, eingeführt.
- (165)
- In Anbetracht des weltweit immer häufigeren Rückgriffs auf handelspolitische Schutzmaßnahmen ist der Unionsmarkt zu einem der attraktivsten Ziele für gedumpte Einfuhren der betroffenen Ware aus der VR China geworden, was zulasten des Wirtschaftszweigs der Union geht. Untermauert wird diese Feststellung durch
- 6.2.
- Auswirkungen anderer Faktoren
- 6.2.1.
- Auswirkungen der Wirtschaftskrise
- (166)
- Der Rückgang der Stahlnachfrage vor allem im Jahr 2012 und die Nachwirkungen der Schuldenkrise im Euroraum wirkten sich in den Jahren 2012 und 2013 negativ auf die Leistung der Stahlindustrie in der Union aus. Wie in Erwägungsgrund 106 dargelegt, nimmt die Kommission diese negativen Auswirkungen zur Kenntnis. Es ist jedoch auch festzustellen, dass in den Jahren 2014 und 2015 eine Erholung im Wirtschaftszweig der Union einsetzte.
- (167)
- Wenngleich der Wirtschaftszweig der Union durch die Schuldenkrise im Euroraum in Mitleidenschaft gezogen wurde, insbesondere in den Jahren 2012-2013, so zeichnete sich doch seit 2013 eine gewisse Erholung von den Folgen der Krise ab, die einherging mit einer relativ stabilen und sogar wachsenden Nachfrage auf dem Unionsmarkt. Somit wurde der Wirtschaftszweig der Union, der eigentlich in den Jahren 2014 und 2015 stärker von der Erholung des Marktes hätte profitieren können, durch einen massiven Anstieg der Einfuhren aus der VR China daran gehindert. Niedrigpreiseinfuhren aus der VR China nahmen immer weiter zu und eroberten Marktanteile zulasten des Wirtschaftszweigs der Union. Der von den Einfuhren ausgehende kontinuierliche Druck wurde ab dem zweiten Halbjahr 2015 in vollem Umfang spürbar.
- (168)
- Daher kam die Kommission in dieser Phase der Untersuchung zu dem Schluss, dass sich die Schuldenkrise im Euroraum vor allem in den Jahren 2012 und 2013 des Bezugszeitraums und vor dem Untersuchungszeitraum negativ ausgewirkt hat. Sie hatte jedoch keinen Anteil an der Ende 2015 festgestellten Gefahr einer Schädigung.
- 6.2.2.
- Rückgang der Kosten bei den Hauptrohstoffen (Eisenerz, Kokskohle und Altmetall) für die Herstellung der gleichartigen Ware
- (169)
- Eine interessierte Partei machte geltend, dass die Preise der betroffenen Ware und der gleichartigen Ware einem einheitlichen weltweiten Trend folgten und im Wesentlichen die sinkenden Preise von Eisenerz widerspiegelten. Somit seien der Preisdruck und die daraus resultierende Gefahr einer Schädigung nicht auf die chinesischen Einfuhren, sondern auf einen weltweiten Trend zurückzuführen gewesen.
- (170)
- Die Kommission analysierte die Entwicklungen bei den Rohstoffpreisen für warmgewalzte Flacherzeugnisse im Bezugszeitraum.
- (171)
- Erstens ist festzustellen, dass die heimischen Hersteller auf etablierten Stahlmärkten, wie auf dem Unionsmarkt, mit vielen Einfuhrquellen konkurrieren, wie in Tabelle 18 in Erwägungsgrund 177 dargestellt, was einen zunehmenden Preisdruck und somit Preiserosionen zur Folge hat.
- (172)
- Zweitens verfügt die VR China, obwohl sie zu den Ländern mit dem höchsten Stahlverbrauch zählt, über bedeutende Überkapazitäten. Für die chinesischen Hersteller werden somit Anreize geschaffen, ihre Produktionsüberschüsse zu niedrigen Preisen auf die für sie attraktivsten Märkte, unter anderem den Unionsmarkt, auszuführen. Somit ist die Entwicklung der Rohstoffpreise nicht der einzige Faktor, der sich auf die weltweiten Preise auswirkt.
- (173)
- Drittens ist nichtsdestoweniger festzustellen, dass die Preise für die Hauptrohstoffe (Eisenerz, Kokskohle und Schrott) für die Herstellung von HRF zwischen 2012 und 2015 deutlich abnahmen:
- (174)
- Bei der Analyse der Produktionskosten des größten der in die Stichprobe einbezogenen Unionshersteller zeigte sich jedoch, dass die Auswirkungen dieser fallenden Rohstoffpreise wesentlich geringer sind als es der genannten Preisentwicklung entsprechen würde. Bei der Preisentwicklung geht es um Durchschnittswerte; sie spiegelt nicht die den Unionsherstellern entstehenden Kosten wider, die auch von Qualität, Quantität und vertraglichen Beziehungen abhängen. So schlug beispielsweise der Einsatz der drei vorgenannten Rohstoffe bei den Gesamtproduktionskosten eines großen Herstellers im Jahr 2012 mit rund 60 % zu Buche, machte aber auch im Jahr 2015 immer noch einen Anteil von 50 % an den Gesamtproduktionskosten aus. Dies verdeutlicht, dass keine direkte Korrelation zwischen dem Rückgang der Rohstoffpreise und dem Rückgang der HRF-Produktionskosten besteht.
- (175)
- Außerdem gingen im Bezugszeitraum die Produktionskosten im Wirtschaftszweig der Union insgesamt um 25 % zurück (siehe Erwägungsgrund 104), was nicht nur auf geringere Rohstoffkosten, sondern auch auf die von den Unionsherstellern erzielten Effizienzgewinne zurückzuführen war. Zudem sanken die durchschnittlichen Einfuhrpreise im selben Zeitraum um einen höheren Prozentsatz, nämlich um 33 % (siehe Erwägungsgründe 78 und 79).
- (176)
- Unter fairen Marktbedingungen hätte der Wirtschaftszweig der Union seine Verkaufspreise auf demselben Niveau halten können, um von den Kostensenkungen zu profitieren und seine Rentabilität wiederherzustellen. Die Unionshersteller mussten jedoch dem Preistrend auf dem Unionsmarkt folgen, so dass ihre Preise sanken. Die Unionshersteller sahen sich im Bezugszeitraum sogar gezwungen, zu nicht kostendeckenden Preisen zu verkaufen, obwohl es ihnen bereits gelungen war, ihre Produktionskosten erheblich zu reduzieren.
- 6.2.3.
- Einfuhren aus Drittländern
- (177)
- Die Menge der Einfuhren aus Drittländern und ihr Marktanteil (Anteil an den Gesamteinfuhren) entwickelte sich im Bezugszeitraum wie folgt:
- (178)
- Wie bereits in Erwägungsgrund 76 ausgeführt, stiegen die Einfuhren aus der VR China im Bezugszeitraum um 516 %. Zwar waren die Wachstumsraten im Bezugszeitraum für Brasilien (+ 736 %) und Iran (+ 952 %) noch höher, doch waren die Einfuhrmengen aus diesen Ländern (580525 Tonnen aus Brasilien und 1015088 Tonnen aus Iran) im Untersuchungszeitraum in absoluten Zahlen deutlich geringer als die Einfuhren aus der VR China (1519304 Tonnen).
- (179)
- Bei einem Vergleich der absoluten Ausfuhrzahlen stellt man zudem fest, dass das betroffene Land im Untersuchungszeitraum nach Russland der zweitgrößte Ausführer war, der seine Waren auf dem Unionsmarkt absetzte. Die Einfuhren aus Russland(23) mögen zur Gefahr einer Schädigung beigetragen haben, doch wurde durch sie der ursächliche Zusammenhang nicht aufgehoben, wie im Folgenden dargelegt wird.
- (180)
- Erstens war die Wachstumsrate im Falle der VR China (+516 %) im Bezugszeitraum wesentlich höher als im Falle Russlands (+28 %).
- (181)
- Zweitens kam die VR China bei den Ausfuhren nahe an die Zahlen von Russland heran, das im ersten Halbjahr 2016 nur geringfügig höhere Mengen ausführte, nämlich 773686 Tonnen (Quelle: Eurostat) gegenüber 773275 Tonnen (Quelle: Eurostat), die im selben Zeitraum aus der VR China ausgeführt wurden.
- (182)
- Drittens sind die Überkapazitäten Russlands nicht so groß wie die Überkapazitäten der VR China, wie den Zahlen in der nachstehenden Tabelle zu entnehmen ist:
- (183)
- Auch wenn die vorstehenden Kapazitätszahlen ausschließlich Rohstahl betreffen und auch bei Zugrundelegung der sehr unwahrscheinlichen Annahme, dass der gesamte Rohstahl in Russland für die Produktion der gleichartige Ware eingesetzt würde, wären die Überkapazitäten Russlands — selbst in diesem unwahrscheinlichen Szenario — weitaus geringer als die Überkapazitäten Chinas.
- (184)
- Anschließend analysierte die Kommission Preise und Marktanteile der Einfuhren aus Drittländern. Sie stellte fest, dass die Einfuhren der gleichartigen Ware aus einigen anderen Ländern wie Iran, Russland und der Ukraine zu noch niedrigeren Preisen als die Einfuhren aus dem betroffenen Land erfolgten. Bei der Analyse der Entwicklungen und der Einfuhrmengen wird offenkundig, dass die Einfuhren aus Iran im Untersuchungszeitraum deutlich geringer als die Einfuhren aus der VR China waren und dass die Einfuhren aus Russland und der Ukraine im Bezugszeitraum tatsächlich mengenmäßig zunahmen, allerdings in einem wesentlich geringeren Tempo als die Einfuhren aus der VR China. Im Gegensatz zur VR China verloren Russland und die Ukraine auch erhebliche Anteile an den Gesamteinfuhren der Union im Bezugszeitraum.
- (185)
- Schließlich verglich die Kommission die tatsächliche Produktion von Drittländern mit der Produktion des betroffenen Landes; dabei zeigte sich, dass China alle anderen Länder sowohl in Bezug auf die Produktion der gleichartigen Ware als auch in Bezug auf die Rohstahlproduktion übertrifft.
- (186)
- Die vorstehenden Produktionszahlen zur gleichartigen Ware zeigen, dass das betroffene Land alle anderen bedeutenden Ausfuhrländer bei Weitem übertrifft. Außerdem lassen die obigen Zahlen zu den Rohstahlkapazitäten darauf schließen, dass nur die VR China über so massive Kapazitätsüberschüsse verfügt.
- (187)
- Entsprechend gelangte die Kommission zu der Einschätzung, dass von der VR China die Gefahr einer bevorstehenden Schädigung ausgeht. Angesichts des kombinierten Effekts einer nachlassenden Stahlnachfrage in der VR China und eines immer schwieriger werdenden Zugangs zu einigen anderen chinesischen Ausfuhrmärkten ist die Gefahr einer Schädigung — wie bereits erwähnt — umso realistischer geworden. Ein Teil der chinesischen Produktion dürfte demnach auch in naher Zukunft weiter in die Union gelenkt werden.
- (188)
- Es ist davon auszugehen, dass auch Einfuhren aus Brasilien, Iran, Russland, Serbien und der Ukraine zum Eintreten von Umständen beigetragen haben, unter denen eine bedeutende Schädigung droht. Dennoch erreichen die zugrunde liegenden Produktionsmengen, die Einfuhrtrends und die genauen Einfuhrmengen in absoluten Zahlen nicht so eine Größenordnung, dass dadurch der ursächliche Zusammenhang zwischen immer höheren und immer stärker gedumpten Einfuhren aus der VR China und der drohenden Schädigung des Wirtschaftszweigs der Union aufgehoben würde.
- 6.2.4.
- Ausfuhrleistung des Wirtschaftszweigs der Union
- (189)
- Die Ausfuhren der in die Stichprobe einbezogenen Unionshersteller entwickelten sich im Bezugszeitraum wie folgt:
- (190)
- Die Menge der Ausfuhren an unabhängige Abnehmer stieg im Untersuchungszeitraum um 3 % an. Bei den Preisen war im Bezugszeitraum ein starker Einbruch (– 24 %) zu verzeichnen.
- (191)
- Die Ausfuhrverkäufe hatten im Untersuchungszeitraum einen Anteil von höchstens 4 % an der Gesamtproduktion der Unionsproduktion und von 22 % an den Gesamtverkäufen an unabhängige Abnehmer. Der Rückgang der Ausfuhrpreise folgte prozentual dem Trend der Verkaufspreise der Unionshersteller auf dem Unionsmarkt. Daher kam die Kommission in dieser Phase der Untersuchung zu dem Schluss, dass die Ausfuhrleistung der Unionshersteller mitverantwortlich für die schlechte Lage des Wirtschaftszweigs war. Der ursächliche Zusammenhang zwischen den gedumpten Einfuhren und der drohenden bedeutenden Schädigung des Wirtschaftszweigs der Union wurde jedoch auch dadurch nicht aufgehoben.
- 6.2.5.
- Spezifische Situation eines italienischen Unionsherstellers
- (192)
- Eine interessierte Partei brachte vor, dass möglicherweise von einem italienischen Hersteller eine Schädigung des Wirtschaftszweigs der Union ausgehe. Der betreffende italienische Hersteller erhalte eine rechtswidrige staatliche Beihilfe, was zulasten der anderen Unionshersteller auf dem Unionsmarkt gehe, möglicherweise „in einem solchen Umfang, dass der ursächliche Zusammenhang ... aufgehoben wird” . Außerdem sei die Produktion des italienischen Herstellers im Bezugszeitraum deutlich zurückgefahren worden.
- (193)
- Erstens stellen Definition und Analyse des Wirtschaftszweigs der Union auf den gesamten Wirtschaftszweig der Union, einschließlich des italienischen Herstellers, ab. Obwohl der italienische Hersteller sein Produktionsvolumen im Bezugszeitraum erheblich reduziert hat, stieg das Produktionsvolumen des Wirtschaftszweigs der Union insgesamt um 2 % an (siehe Erwägungsgrund 87). Somit haben — im Gesamtergebnis betrachtet — die anderen Unionshersteller ihre Produktion im Bezugszeitraum erhöht.
- (194)
- Zweitens wird der Behauptung, der italienische Hersteller erhalte eine rechtswidrige staatliche Beihilfe, derzeit im Rahmen einer Untersuchung der Kommission nachgegangen, die erst im Jahr 2017 abgeschlossen sein wird. Die Einleitung einer Untersuchung greift dem Ergebnis des Verfahrens nicht vor. Folglich können in Bezug auf diese Behauptung keine Schlussfolgerungen gezogen werden. Die Kommission stellte allerdings fest, dass die Verkaufspreise des betreffenden italienischen Herstellers im Untersuchungszeitraum unter dem durchschnittlichen Verkaufspreis in der Union lagen. Hätte der italienische Hersteller maßgeblichen Einfluss auf die Verkaufspreise in der Union, wäre zu erwarten gewesen, dass es nach der Drosselung seiner Produktion zu einem Anstieg der durchschnittlichen Unionspreise kommt. Dies war aber nicht der Fall.
- (195)
- Drittens kann die Tatsache, dass bestimmte Unionshersteller auf dem Unionsmarkt besser dastehen als andere, auf ganz unterschiedliche Faktoren zurückzuführen sein; die vorläufige Schlussfolgerung, dass der Wirtschaftszweig der Union als Ganzes durch gedumpte Einfuhren geschädigt wird, bleibt davon unberührt.
- (196)
- Somit gelangte die Kommission in dieser Phase der Untersuchung zu dem Schluss, dass die spezifische Situation des einen italienischen Herstellers nicht maßgeblich zur schlechten Lage des Wirtschaftszweigs der Union beigetragen hat.
- 6.3.
- Schlussfolgerung zur Frage der Schadensursache
- (197)
- Vorläufig wurde ein ursächlicher Zusammenhang zwischen den gedumpten Einfuhren aus der VR China und der drohenden bedeutenden Schädigung des Wirtschaftszweigs der Union festgestellt. Der massive Anstieg insbesondere der gedumpten Einfuhren aus der VR China bei immer niedrigeren Verkaufspreisen und die schwächer werdende Leistung der Union, vor allem ab dem zweiten Halbjahr 2015, fallen zeitlich eindeutig zusammen. Der Wirtschaftszweig der Union hatte keine andere Wahl als sich dem durch die gedumpten Einfuhren vorgegebenen Preisniveau anzupassen, um eine weiteres Schrumpfen seiner Marktanteile zu verhindern. Dies führte zu einer Situation, in der Verluste eingefahren wurden, und die Lage dürfte sich noch weiter verschlechtern.
- (198)
- Die Kommission untersuchte die Auswirkungen aller anderen bekannten Faktoren auf die Lage des Wirtschaftszweigs der Union getrennt von den schädigenden Auswirkungen der gedumpten Einfuhren, die ursächlich für die drohende bedeutende Schädigung des Wirtschaftszweigs der Union als Ganzes am Ende des Untersuchungszeitraums waren. Die Situation des italienischen Herstellers war nicht mitverantwortlich für die schlechte Lage des Wirtschaftszweigs der Union. Der ursächliche Zusammenhang zwischen der drohenden bedeutenden Schädigung und den gedumpten chinesischen Einfuhren wurde den Untersuchungsergebnissen zufolge durch die anderen identifizierten Faktoren, wie die Wirtschaftskrise, die Rohstoffkosten, die Einfuhren aus Drittländern und die Ausfuhrleistung der Unionshersteller, nicht aufgehoben. Auf der Grundlage der vorstehenden Feststellungen kam die Kommission in dieser Phase der Untersuchung zu dem Schluss, dass dem Wirtschaftszweig der Union infolge der gedumpten Einfuhren aus der VR China im Untersuchungszeitraum eine bedeutende Schädigung im Sinne des Artikels 3 Absatz 6 der Grundverordnung drohte. Den Untersuchungsergebnissen zufolge wurde der ursächliche Zusammenhang durch andere bekannte Faktoren, die sich zur gleichen Zeit auf die Lage des Wirtschaftszweigs der Union auswirkten, nicht aufgehoben.
- 7.
- UNIONSINTERESSE
- (199)
- Die Kommission prüfte im Einklang mit Artikel 21 der Grundverordnung, ob sich eindeutig der Schluss ziehen lässt, dass die Einführung von Maßnahmen im vorliegenden Fall dem Unionsinteresse zuwiderlaufen würde. Insbesondere wurde die Notwendigkeit geprüft, die handelsverzerrenden Auswirkungen des schädigenden Dumpings zu beseitigen und einen wirksamen Wettbewerb wiederherzustellen. Bei der Ermittlung des Unionsinteresses wurden die Interessen aller Beteiligten berücksichtigt, einschließlich der Interessen des Wirtschaftszweigs der Union, der Einführer und der Verwender.
- 7.1.
- Interesse des Wirtschaftszweigs der Union
- (200)
- Der Wirtschaftszweig der Union ist in mehreren Mitgliedstaaten (Vereinigtes Königreich, Frankreich, Deutschland, Tschechische Republik, Slowakische Republik, Italien, Luxemburg, Belgien, Polen, Niederlande, Österreich, Finnland, Schweden, Portugal, Ungarn und Spanien) angesiedelt und beschäftigt im Zusammenhang mit warmgewalzten Flachstahlerzeugnissen direkt ca. 18000 Arbeitnehmer.
- (201)
- An der Untersuchung arbeiteten siebzehn Hersteller mit. Von den der Kommission bekannten Herstellern lehnte keiner die Einleitung der Untersuchung ab. Wie bereits im Zusammenhang mit der Analyse der Schadensindikatoren dargelegt, zeigte der gesamte Wirtschaftszweig der Union im Bezugszeitraum gewisse Anzeichen einer Schädigung. Insbesondere die Schadensindikatoren, die sich auf das Geschäftsergebnis der in die Stichprobe einbezogenen Unionshersteller beziehen, wie etwa die Rentabilität, waren stark betroffen. Die Lage der Hersteller verschlechterte sich, vor allem ab dem zweiten Halbjahr 2015, und sie hatten unter den negativen Auswirkungen der gedumpten Einfuhren zu leiden, die gleichzeitig die Ursache für die drohende Schädigung waren, welche am Ende des Untersuchungszeitraums unmittelbar bevorstand.
- (202)
- Durch die Einführung vorläufiger Antidumpingzölle sollen faire Handelsbedingungen auf dem Unionsmarkt wiederhergestellt werden, so dass der Preisdruck ein Ende findet und sich der Wirtschaftszweig der Union erholen kann. Dies würde zu einer Verbesserung der Rentabilität des Wirtschaftszweigs der Union bis auf ein Niveau führen, das für diese kapitalintensive Branche als notwendig erachtet wird. Umso wichtiger ist es, dass die Preise wieder auf ein nicht gedumptes bzw. nicht schädigendes Niveau angehoben werden, damit alle Hersteller unter fairen Wettbewerbsbedingungen auf dem Unionsmarkt tätig sein können. Werden keine geeigneten Maßnahmen getroffen, ist mit hoher Wahrscheinlichkeit davon auszugehen, dass die drohende Schädigung tatsächlich eintritt und sich die wirtschaftliche Lage des Wirtschaftszweigs der Union weiter verschlechtert. Negative Ergebnisse im Segment der warmgewalzten Flachstahlerzeugnisse würden sich auch auf die vor- und nachgelagerten Segmente vieler Unionshersteller auswirken, da die Kapazitätsauslastung in diesen Segmenten eng mit der Herstellung der untersuchten Ware zusammenhängt.
- (203)
- Die Kommission gelangte daher in dieser Phase der Untersuchung zu dem Schluss, dass die Einführung von Antidumpingzöllen im Interesse des Wirtschaftszweigs der Union läge.
- 7.2.
- Interesse der Einführer
- (204)
- Wie bereits in den Erwägungsgründen 11 bis 13 erwähnt, wurden der Kommission von keinem unabhängigen Einführer ein ausgefüllter Fragebogen oder Informationen übermittelt, aus denen hervorginge, inwieweit sich die Einführung von Maßnahmen nachteilig für die Einführer auswirken würde. Aus diesem Grund und unter Berücksichtigung der Tatsache, dass außer der VR China noch zahlreiche andere Länder in die Union ausführen, zog die Kommission vorläufig den Schluss, dass die Einführung von Maßnahmen nicht im Interesse der Einführer liegen dürfte.
- 7.3.
- Interesse der Verwender
- (205)
- Warmgewalzte Flachstahlerzeugnisse sind Halbzeug, das von Endverwendern für eine Vielzahl von Verwendungszwecken bezogen wird, unter anderem für das Baugewerbe (Herstellung von Stahlrohren), den Schiffbau, Gascontainer, Druckbehälter und Energieversorgungsleitungen.
- (206)
- Lediglich ein Verwender aus Italien (Marcegaglia Carbon Spa), der Ware aus dem betroffenen Land einführt und unter anderem Rohre und nachgelagerte Stahlerzeugnisse produziert, übermittelte einen beantworteten Fragebogen. Die betroffene Ware / gleichartige Ware ist für diesen Verwender ein Kostenfaktor.
- (207)
- Der italienische Verwender machte geltend, dass die Einführung von Maßnahmen gegenüber Einfuhren aus dem betroffenen Land dazu führen würde, dass er keinen Zugang mehr zu einer zuverlässigen Belieferung mit der betroffenen Ware auf dem Unionsmarkt hätte, insbesondere mit hochwertigen Coils hoher Qualität zum Wiederauswalzen. Er führte an, dass 88 % der gesamten Unionsproduktion auf nur 16 Unternehmen entfielen, die acht großen Gruppen angehörten, wobei der größte Teil der Produktion (rund 70 %) für den Eigenbedarfsmarkt bestimmt sei. Somit könnten die Unionshersteller aufgrund ihres nach wie vor relativ hohen Marktanteils starken Druck sowohl auf den Markt für die betroffene Ware als auch auf den nachgelagerten Markt ausüben.
- (208)
- Erstens stellte die Kommission klar, dass das Ziel von Antidumpingzöllen nicht darin besteht, den Unionsmarkt gegen Einfuhren abzuschotten, sondern darin, durch die Beseitigung der Auswirkungen schädigenden Dumpings den fairen Handel wiederherzustellen. Somit ist davon auszugehen, dass die Einfuhren aus der VR China nicht eingestellt werden, sondern dass sie fortgesetzt werden, wenn auch zu nicht gedumpten Preisen.
- (209)
- Zweitens stellte die Kommission fest, dass der betreffende Verwender nicht ausschließlich von chinesischen Einfuhren abhängt, sondern dass er die betroffene Ware im Untersuchungszeitraum auch bei Unionsherstellern sowie bei anderen Herstellern in anderen Drittländern als dem betroffenen Land einkaufte.
- (210)
- Drittens würde sich selbst eine Erhöhung der Preise der betroffenen Ware aus der VR China um etwa 30 % nur in einem Umfang von 3 % auf die Produktionskosten des betreffenden italienischen Verwenders auswirken. Auswirkungen in dieser Größenordnung werden als geringfügig betrachtet.
- (211)
- Viertens ist die Behauptung, die Einführung von Antidumpingzöllen würde dazu führen, dass der Wirtschaftszweig der Union starken Druck auf die Preise ausüben könnte, unbegründet, da davon auszugehen ist, dass die Einfuhren aus dem betroffenen Land und aus anderen Ländern auch nach der Einführung von Antidumpingzöllen nicht abreißen werden und dass somit auch weiterhin alternative Bezugsquellen vorhanden sein werden. Der Wirtschaftszweig der Union besteht aus 23 Herstellern, die den Verwendern bereits innerhalb der Union eine breite Produktpalette anbieten; zusätzlich besteht die Option, auf Einfuhren aus den anderen Drittländern zurückzugreifen, die die gleichartige Ware herstellen und ausführen. Daher wies die Kommission in dieser Phase der Untersuchung den Einwand zurück, die Einführung von Maßnahmen würde zu einer Verknappung des Angebots der betroffenen Ware / gleichartigen Ware führen.
- (212)
- Was etwaige negative Auswirkungen auf den Wettbewerb auf dem Unionsmarkt anbelangt, so ist es zutreffend, dass die Wettbewerbsregeln der EU strengere Verhaltensstandards für ein Unternehmen vorschreiben, das einen erheblichen Marktanteil hält. Letztlich obliegt es jedoch den zuständigen Wettbewerbsbehörden, festzustellen, ob ein Unternehmen eine markbeherrschende Stellung innehat und ob diese Stellung missbraucht wird.
- (213)
- Angesichts des Vorstehenden wird in dieser Phase der Untersuchung der Schluss gezogen, dass die Einführung von Maßnahmen zwar dem Interesse der Verwender zuwiderlaufen würde, aber keine unverhältnismäßigen negativen Auswirkungen für sie hätte. Ausschlaggebend für diese Einschätzung waren insbesondere das auf dem Markt verfügbare breitgefächerte Angebot und die Tatsache, dass die Auswirkungen der Maßnahmen auf die Kosten des Verwenders, der sich geäußert hatte, den Untersuchungsergebnissen zufolge weniger schwerwiegend sind als behauptet.
- 7.4.
- Schlussfolgerung zum Unionsinteresse
- (214)
- Die Kommission gelangte in dieser Phase der Untersuchung zu dem Schluss, dass die Einführung von Maßnahmen zur Erholung des Wirtschaftszweigs der Union und zur Erhöhung seiner Rentabilität beitragen würde. Die Einführung von Maßnahmen würde es den Unionsherstellern ermöglichen, die nötigen Investitionen zu tätigen und die erforderlichen FuE-Arbeiten durchzuführen, um ihre Produktionsanlagen für die Herstellung von warmgewalztem Flachstahl zu modernisieren und ihre Wettbewerbsfähigkeit zu steigern.
- (215)
- Der Wirtschaftszweig der Union hat in der (jüngsten) Vergangenheit bereits eine tiefgreifende Umstrukturierung erfahren. Würden keine Maßnahmen ergriffen, dürfte die am Ende des Untersuchungszeitraums unmittelbar drohende Schädigung aller Wahrscheinlichkeit nach eintreten. Einige Unionshersteller, die warmgewalzten Flachstahl produzieren, müssten ihre Tätigkeiten in diesem Bereich möglicherweise aufgeben oder einschränken und Beschäftigte entlassen, so dass sich für viele Unionsverwender die Zahl der Bezugsquellen verringern würde.
- (216)
- Was das Interesse der unabhängigen Einführer und Verwender anbelangt, kam die Kommission in dieser Phase der Untersuchung zu dem Schluss, dass die Einführung von Maßnahmen in der vorgeschlagenen Höhe lediglich begrenzte Auswirkungen hätte. So würden Preise, Rentabilität und Beschäftigung in der Branche, der der Verwender angehört, nicht unverhältnismäßig beeinträchtigt. Die Einführung von Maßnahmen in der vorgeschlagenen Höhe hat somit nur begrenzte Auswirkungen auf die Preise in der Lieferkette und auf die Leistung der Verwender. Die Maßnahmen werden in einer Höhe festgesetzt, die zu gleichen Wettbewerbsbedingungen führt, aber weiterhin Einfuhren aus dem betroffenen Land zu fairen Preisen ermöglicht.
- (217)
- Bei der Abwägung des starken Interesses eines wichtigen Wirtschaftszweigs der Union an einem Schutz vor unfairen Praktiken einerseits und der begrenzten zu erwartenden Auswirkungen entsprechender Maßnahmen auf unabhängige Einführer und Verwender, die weiterhin von einem breiten Angebot in der Union profitieren können, andererseits kam die Kommission in dieser Phase der Untersuchung zu dem Schluss, dass keine zwingenden Gründe für die Annahme vorliegen, dass es dem Unionsinteresse zuwiderlaufen würde, Maßnahmen gegenüber Einfuhren der betroffenen Ware mit Ursprung in dem betroffenen Land einzuführen.
- 8.
- VORLÄUFIGE ANTIDUMPINGMASSNAHMEN
- (218)
- Auf der Grundlage der Schlussfolgerungen der Kommission zu Dumping, drohender Schädigung, Schadensursache und Unionsinteresse sollten vorläufige Maßnahmen eingeführt werden, um eine durch die gedumpten Einfuhren unmittelbar drohende bedeutende Schädigung des Wirtschaftszweigs der Union zu verhindern.
- 8.1.
- Schadensbeseitigungsschwelle (Schadensspanne)
- (219)
- Zur Festsetzung der Höhe der Maßnahmen ermittelte die Kommission zunächst den Zollsatz, der zur Abwendung der Gefahr einer bedeutenden Schädigung erforderlich ist. Nach einschlägiger Rechtsprechung ist der Zielpreis der Preis, den der Wirtschaftszweig der Union unter normalen Wettbewerbsbedingungen — ohne gedumpte Einfuhren — vernünftigerweise erwarten könnte. Nach der Entscheidungspraxis der Kommission wird der Zielpreis in der Regel berechnet, indem die Produktionskosten der gleichartigen Ware ermittelt werden und eine Gewinnspanne hinzugerechnet wird, die der Wirtschaftszweig der Union unter normalen Wettbewerbsbedingungen — ohne gedumpte Einfuhren — vernünftigerweise erwarten könnte.
- (220)
- Zur Festlegung der Zielgewinnspanne zog die Kommission zunächst den Vorschlag des Antragstellers heran, in dem ein Wert von 12,9 % genannt wurde, wie er in einem früheren die gleiche Ware betreffenden Beschluss der Kommission(24) zugrunde gelegt worden war. Die Ermittlung dieses Werts geht aber auf das Jahr 2000 zurück und die Daten von vor über 15 Jahren können in Anbetracht der veränderten technischen und finanziellen Gegebenheiten in diesem Wirtschaftszweig der Union nicht mehr als repräsentativ angesehen werden.
- (221)
- Die Kommission prüfte anschließend die Rentabilitätsdaten für das Jahr 2008, das aus ihrer Sicht das repräsentativste Jahr für nachgelagerte Erzeugnisse, insbesondere kaltgewalzte Stahlerzeugnisse, war(25). Die betroffene Ware, die Gegenstand der jetzigen Untersuchung ist, ähnelt in vielerlei Hinsicht bestimmten kaltgewalzten Flachstahlerzeugnissen (kaltgewalzte Erzeugnisse):
- (222)
- In jenem Fall, bei dem es um schädigendes Dumping seitens der VR China und Russlands ging, kamen jedoch verschiedene Faktoren zum Tragen, die im vorliegenden Fall nicht relevant sind. Im vorliegenden Fall stellte die Kommission eine drohende Schädigung durch chinesische Ausfuhren fest, was eine prospektive Analyse erforderte. Insbesondere hatten in dem anderen Fall die Niedrigpreiseinfuhren aus den untersuchten Ländern während eines Zeitraums von vier Jahren vor dem Untersuchungszeitraum stattgefunden.
- (223)
- Die Kommission versuchte dann, im Wege einer Simulation eine Zielgewinnspanne zu ermitteln; dabei wurde simuliert, wie sich die Erholung des Wirtschaftszweigs der Union von der Wirtschafts- und Finanzkrise im Jahr 2009 und der dadurch verursachten Rezession hätte gestalten können, wenn der Erholungsprozess nicht durch die massiven Einfuhren aus der VR China unterbrochen worden wäre, durch die die Preise unter Druck gerieten. Zugrunde gelegt wurden dabei neuere Daten sowie eine prospektive Analyse, die im Dezember 2013 dem OECD-Stahlausschuss vorgelegt wurde. Im Rahmen einer Studie mit dem Titel „Laying the foundations for a financially sound industry” wurden ein Sachverständigengutachten zur Rentabilität der weltweiten Stahlindustrie in den letzten Jahren erstellt und eine langfristig tragfähige Gewinnschwelle festgelegt. Konkret sprachen sich die Verfasser der Studie für eine globale durchschnittliche EBITDA-Spanne (EBITDA: earnings before interest, taxes, depreciation and amortisation — Ergebnis vor Zinsen, Steuern, Abschreibungen auf Sachanlagen und Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände) von 17 % aus(26). In dem Bericht wurden die Investitionskosten mit durchschnittlich 7 % und die Fremdkapitalkosten mit durchschnittlich 3 % angesetzt. Die Kommission brachte diese beiden Posten in Abzug und gelangte so zu einem Wert von 7 % für das Ergebnis vor Steuern (earnings before taxes — EBT). In Ermangelung anderer verlässlicher Daten legte die Kommission diese für die Stahlindustrie als Ganzes angesetzten Zahlen auch für die betroffene Ware zugrunde, da die HRF-Erzeugnisse einen erheblichen Anteil an der Gesamtrohstahlproduktion ausmachen.
- (224)
- Somit kam die Kommission in dieser Phase der Untersuchung vorläufig zu dem Schluss, dass bei der Berechnung der drohenden Schadensspanne für den HRF-Wirtschaftszweig der Union eine Zielgewinnspanne von 7 % zugrunde gelegt werden kann; sie wird sich jedoch weiter um die Beschaffung genauerer Daten zu der betroffenen Ware bemühen.
- 8.2.
- Vorläufige Maßnahmen
- (225)
- Für Einfuhren der betroffenen Ware mit Ursprung in dem betroffenen Land sollten vorläufige Antidumpingmaßnahmen nach Artikel 7 Absatz 2 der Grundverordnung, der sogenannten Regel des niedrigeren Zolls, eingeführt werden. Die Kommission verglich die Schadensspannen mit den Dumpingspannen. Die Zollsätze sollten in Höhe der niedrigeren der beiden Spannen festgesetzt werden.
- (226)
- Auf dieser Grundlage sollten folgende vorläufige Antidumpingzölle, ausgedrückt als Prozentsatz des CIF-Preises frei Grenze der Union, unverzollt, eingeführt werden:
- (227)
- Die in dieser Verordnung aufgeführten unternehmensspezifischen Antidumpingzollsätze wurden anhand der Feststellungen dieser Untersuchung festgesetzt. Mithin spiegeln sie die Lage der betreffenden Unternehmen während dieser Untersuchung wider. Diese Zollsätze gelten ausschließlich für Einfuhren der betroffenen Ware mit Ursprung in dem betroffenen Land, die von den namentlich genannten juristischen Personen hergestellt wurden. Einfuhren der betroffenen Ware, die von anderen, im verfügenden Teil dieser Verordnung nicht ausdrücklich genannten Unternehmen, einschließlich der mit den ausdrücklich genannten Unternehmen verbundenen Unternehmen, hergestellt wurden, sollten dem für „alle übrigen Unternehmen” geltenden Zollsatz unterliegen. Für sie sollte keiner der unternehmensspezifischen Antidumpingzollsätze gelten.
- (228)
- Ein Unternehmen kann die Anwendung dieser unternehmensspezifischen Antidumpingzollsätze beantragen, falls es seinen Namen ändert oder eine neue Produktions- oder Verkaufseinheit einrichtet. Der Antrag ist an die Kommission(27) zu richten. Der Antrag muss alle relevanten Informationen enthalten, unter anderem: Änderung der Tätigkeiten des Unternehmens im Bereich der Produktion sowie Inlandsverkäufe und Ausfuhrverkäufe im Zusammenhang u. a. mit der Umfirmierung oder der Gründung von Produktions- und Verkaufseinheiten. Die Kommission aktualisiert erforderlichenfalls die Liste der Unternehmen mit unternehmensspezifischen Antidumpingzollsätzen.
- (229)
- Damit die ordnungsgemäße Durchsetzung der Antidumpingzölle gewährleistet ist, sollte der Antidumpingzoll für alle übrigen Unternehmen nicht nur für die nicht an dieser Untersuchung mitarbeitenden ausführenden Hersteller gelten, sondern auch für die Hersteller, die im Untersuchungszeitraum keine Ausfuhren in die Union getätigt haben.
- 9.
- SCHLUSSBESTIMMUNGEN
- (230)
- Im Interesse einer ordnungsgemäßen Verwaltung wird die Kommission die interessierten Parteien einladen, innerhalb einer vorgegebenen Frist schriftlich Stellung zu nehmen und/oder eine Anhörung vor der Kommission und/oder dem Anhörungsbeauftragten für Handelsverfahren zu beantragen.
- (231)
- Die Feststellungen zur Einführung vorläufiger Zölle sind vorläufiger Natur und können im Rahmen der endgültigen Sachaufklärung geändert werden —
HAT FOLGENDE VERORDNUNG ERLASSEN:
Fußnote(n):
- (1)
ABl. L 176 vom 30.6.2016, S. 21.
- (2)
Diese Verordnung wurde mit Wirkung vom 20. Juli 2016 durch die Verordnung (EU) 2016/1036 des Europäischen Parlaments und des Rates (kodifizierte Fassung) ersetzt.
- (3)
ABl. C 58 vom 13.2.2016, S. 9.
- (4)
Beim Kaltwalzen wird ein — zuvor warmgewalztes und gebeiztes — Blech oder Band durch eine Kaltwalze (bei einer Temperatur unterhalb der Erweichungstemperatur des Metalls) geführt.
- (5)
Unter anderem handelt es sich um folgende chemische Elemente: Wolfram, Molybdän, Chrom und Vanadium.
- (6)
Kanada, Südafrika, Thailand, Indien, Malaysia, Mexiko, Vietnam, Türkei, Russland, Ukraine und Brasilien.
- (7)
Durchführungsverordnung (EU) 2016/1328 der Kommission (ABl. L 210 vom 4.8.2016, S. 20).
- (8)
World Trade Organization, WT/DS132/R, 28. Januar 2000, Mexico — Anti-dumping investigation of high fructose corn syrup (HFCS) from the United States — Report of the Panel, Absatz 7.140 f., S. 214. Das WTO-Panel traf folgende Feststellung: … um zu dem Schluss zu gelangen, dass einem heimischen Wirtschaftszweig, der trotz der Auswirkungen gedumpter Einfuhren im Untersuchungszeitraum derzeit offenbar nicht geschädigt ist, eine bedeutende Schädigung droht, ist es erforderlich, sich als Kontext ein Bild von der aktuellen Lage des Wirtschaftszweigs zu verschaffen. ... Der bloße Umstand, dass die gedumpten Einfuhren zunehmen und sich negativ auf die Preise auswirken werden, kann ipso facto nicht zu dem Schluss führen, dass der heimische Wirtschaftszweig geschädigt werden wird — wenn sich der Wirtschaftszweig in sehr guter Verfassung befindet oder wenn andere Faktoren zum Tragen kommen, ist es möglich, dass von gedumpten Einfuhren keine Gefahr einer Schädigung ausgeht.
- (9)
Urteil des Gerichtshofs vom 7. April 2016, Rechtssache C-186/14, Rn. 72, mit dem das Urteil des Gerichts vom 29. Januar 2014 in der Rechtssache T-528/09, Hubei Xinyegang Steel Co. Ltd / Rat der Europäischen Union, bestätigt wurde.
- (10)
World Steel in figures 2015, World Steel Association, S. 14, http//www.worldsteel.org/publications/bookshop/product-details.~World-Steel-in-Figures-2015~PRODUCT~World-Steel-in-Figures-2015~.html.
- (11)
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Europäischen Rat, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss, den Ausschuss der Regionen und die Europäische Investitionsbank: „Die Stahlindustrie: Erhaltung von dauerhaften Arbeitsplätzen und nachhaltigem Wachstum in Europa” , COM(2016) 155 final, Brüssel, 16.3.2016, S. 2.
- (12)
OECD, DSTI/SU/SC(2015)8/Final, Directorate for Science, Technology and Innovation, Capacity developments in the world steel industry, Tabelle 1, S. 10, http://www.oecd.org/officialdocuments/publicdisplaydocumentpdf/?cote=DSTI/SU/SC(2015)8/FINAL&docLanguage=En.
- (13)
World Steel Association, World Steel in Figures 2016, Tabelle „major steel-producting countries 2014 and 2015” , S. 9, http://www.worldsteel.org/media-centre/press-releases/2016/World-Steel-in-Figures-2016-is-available-online.html.
- (14)
OECD, Directorate for Science, Technology and Innovation (2015): „Excess capacity in the global steel industry: the current situation and ways forward” , Technology and Industry Policy Papers, No. 18, OECD Publishing, S. 5/6. http://dx.doi.org/10.1787/5js65x46nxhj-en
- (15)
Stellungnahme von Dentons im Namen der China Iron and Steel Association (CISA) und ihrer Mitglieder: „Comments in the anti-dumping proceeding concerning imports of certain hot-rolled flat products of iron, non-alloy or other alloy steel originating the People's Republic of China” , 21. März 2016, Absatz 24, S. 7.
- (16)
World Steel Association, Steel Statistical Yearbook 2015, Tabelle 1, S. 2, und Tabelle 13, S. 35, http://www.worldsteel.org/statistics/statistics-archive/yearbook-archive.html.
- (17)
Die Stichprobe bestand aus 679,4 Mio. Tonnen chinesischer Ausfuhren der gleichartigen Ware im Jahr 2015 und 343,8 Mio. Tonnen chinesischer Ausfuhren der gleichartigen Ware in den ersten sechs Monaten 2016.
- (18)
Worldsteel Short Range Outlook 2014 — 2015, World Steel Association, https://www.worldsteel.org/media-centre/press-releases/2015/worldsteel-Short-Range-Outlook-2015-2016.html.
- (19)
Zum leichten Rückgang der Lagerbestände bei den in die Stichprobe einbezogenen Unionsherstellern (ausgedrückt als Prozentsatz der Produktion) siehe auch Erwägungsgrund 103.
- (20)
Zum leichten Rückgang der Lagerbestände bei den in die Stichprobe einbezogenen Unionsherstellern (ausgedrückt als Prozentsatz der Produktion) siehe auch Erwägungsgrund 100.
- (21)
„European steel producers on the offensive, but will price increases stick?” , Artikel, http://blogs.platts.com/2016/04/05/european-steel-producers-on-offensive/
- (22)
World Steel Association, The Chinese steel industry, A monthly update for world steel members, Issue 115, Juni 2016.
- (23)
Wie in Erwägungsgrund 3 erwähnt, leitete die Kommission am 7. Juli 2016 auch eine Untersuchung zu Einfuhren der gleichen Ware mit Ursprung unter anderem in Russland ein. Die Einleitung der Untersuchung greift deren Ergebnis indessen nicht vor.
- (24)
Siehe Beschluss Nr. 284/2000/EGKS der Kommission vom 4. Februar 2000 zur Einführung eines endgültigen Ausgleichszolls auf die Einfuhren bestimmter flachgewalzter Erzeugnisse aus Eisen oder nichtlegiertem Stahl, mit einer Breite von 600 mm oder mehr, weder plattiert noch überzogen, in Rollen (Coils), nur warmgewalzt, mit Ursprung in Indien und Taiwan, zur Annahme von Verpflichtungsangeboten bestimmter ausführender Hersteller und zur Einstellung des Verfahrens gegenüber den Einfuhren mit Ursprung in Südafrika (ABl. L 31 vom 5.2.2000, S. 44, Erwägungsgrund 338).
- (25)
Siehe Durchführungsverordnung (EU) 2016/1328 der Kommission vom 29. Juli 2016 zur Einführung eines endgültigen Antidumpingzolls und zur endgültigen Vereinnahmung des vorläufigen Zolls auf die Einfuhren bestimmter kaltgewalzter Flachstahlerzeugnisse mit Ursprung in der Volksrepublik China und der Russischen Föderation (ABl. L 210 vom 4.8.2016, S. 1, Erwägungsgrund 156).
- (26)
McKinsey & Company, „Laying the foundations for a financially sound industry” , Sitzung des OECD-Stahlausschusses vom 5. Dezember 2013, S. 7.
- (27)
Europäische Kommission, Generaldirektion Handel, Direktion H, Rue de la Loi/Wetstraat 170, 1040 Bruxelles/Brussel, Belgique/België .
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