ANHANG II VO (EU) 2016/1789

In Anhang II der Durchführungsverordnung (EU) 2015/504 erhält die sich auf Anhang II beziehende Erläuterung (4) folgende Fassung:

(4)
Für Motoren sind Angaben zum Typ des Motors oder der Motorenfamilie zu machen, ggf. ohne die Erweiterungsnummer der Typgenehmigung.

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